10.07.2023 - 20 Beschluss über die 4. Satzung zur Änderung der ...

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Wortprotokoll

 

Frau Scheiderer erläutert den bisherigen Werdegang zur Änderung der Hauptsatzung und informiert weiterhin, dass in der Synopse im § 7 Abs. 3 zwei Worte zu viel gestrichen wurden.

 

Herr Schiffner ist der Auffassung, dass eine Hauptsatzung nicht mit mündlich vorgebrachten Änderungen beschlossen werden sollte.

 

Herr Schulz merkt an, dass es sich nur um eine redaktionelle Änderung handelt.

 

Frau Scheiderer teilt mit, dass der Fehler nur in der Synopse enthalten ist.

 

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Beschluss:

Die Stdtvertretung beschließt:

1. Der Beschluss vom 27.02.2023 über die 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen vom 27.06.2019 zur Beschlussnummer VO/12SV/2023-1817 wird aufgehoben.

2. Die 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen vom 27.06.2019 in der im 2. Entwurf beiliegenden Fassung.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

25

  • davon anwesend:

23

Ja-Stimmen:

22

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Die Stadtvertretung hatte am 27.02.2023 zur Beschlussnummer VO/12SV/2023-1817 die 4. Satzung zur Änderung der Hautsatzung der Stadt Grevesmühlen vom 27.06.2019 beschlossen. Diese Änderung wurde anschließend der unteren Rechtsaufsichtsbehörde beim Landkreis Nordwestmecklenburg (uRAB) zur Genhmigung angezeigt. 

Anlässlich der Prüfung der angezeigten Satzung wurde festgestellt, dass die für § 7 der Hauptsatzung beabsichtigte Änderung hinsichtlich der Besetzung des gemeinsamen Rechnungsprüfungsausschusses mit dem Amt Grevesmühlen-Land zur Folge gehabt hätte, dass die Gesamtzahl der zu entsendenden Mitglieder nicht mehr geregelt gewesen wäre. Zudem wurde die redaktionelle Überarbeitung von § 7 Absatz 2 im Sinne einer klareren Formulierung empfohlen. Darüber hinaus wurde der Hinweis gegeben, dass bei der beabsichtigten Vornahme der öffentlichen Bekanntmachungen über das Internet gemäß § 3 Absatz 1 Satz 3 der Durchführungsverordnung zur Kommunalverfassung (KV-DVO) in die Hauptsatzung unter Angabe der Bezugsadresse aufzunehmen sei, dass sich jede Person Satzungen kostenpflichtig zusenden lassen kann und Textfassungen am Verwaltungssitz zur Mitnahme ausliegen oder bereitgehalten werden und dass dies auch für außer Kraft getretene Satzungen gelte.

Weil es sich bei den vorgenannten Feststellungen der uRAB nicht lediglich um redaktionelle Hinweise handelt, wurde die bereits beschlossene 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen vom 27.06.2019 entsprechend überarbeitet. Das Ergebnis ist der Anlage als 2. Entwurf zu entnehmen. Die abweichend von der Beschlusslage im Februar vorgenommenen Änderungen sind in der beiliegenden Synopse lachsfarben unterlegt.

Zur Vermeidung von Unklarheiten wird empfohlen, den im Februar gefassten Beschluss aufzuheben und die im 2. Entwurf vorliegende Änderung neu zu beschließen.

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Anlagen zur Vorlage