10.07.2023 - 12 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 "Erholun...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

1) Für das rund 1,3 ha große Gebiet nahe der Ortslage Hamberge, umfassend die Flurstücke 64/1, 64/2, 64/4, 66/1, 66/2, 66/7 sowie 81 (teilw.) der Flur 1, Gemarkung Hamberge, begrenzt im Norden, Osten und Nordwesten durch landwirtschaftliche Flächen sowie im süden und Südwesten durch Wald,soll die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Erholungsgebiet Iserberg“ – Teilbereich 1 aufgestellt werden (s. Übersichtsplan in der Anlage).

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

2) Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

Mit der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 beabsichtigt die Stadt Grevesmühlen, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine touristische Nachnutzung der ehemaligen Flächen eines Kinderferienheimes am Iserberg zu schaffen. Die Festsetzungen des Ursprungsplanes sind gemäß der aktuellen Nachfrage nach Feriennutzungen nicht umsetzbar, weshalb die Änderung notwendig wird.

3) Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

25

  • davon anwesend:

23

Ja-Stimmen:

22

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

 

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Sachverhalt:

Am 18. November 2021 wurde in der Sitzung des Bauausschusses der Stadt Grevesmühlen ein Nutzungskonzept für einen Teilbereich des Erholungsgebietes am Iserberg vorgestellt. Es handelt sich dabei um eine Kombination aus verschiedenen sanften Tourismusarten, wie z.B. gehobene Camping- oder Glampingzelte, Wohnmobilstellplätze oder Baumhäuser.

Aufgrund der im Ursprungsplan getroffenen Festsetzungen ist ein derartiges Konzept aktuell nicht umsetzbar. Im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 sollen deshalb zunächst die Möglichkeiten aufgrund der naturräumlichen Gegebenheiten untersucht und darauf aufbauend ein Bebauungsplankonzept erarbeitet werden. Insbesondere auf den angrenzenden Wald muss im Rahmen der Planung Rücksicht genommen werden. Außerdem wird ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag für den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 notwendig.

Mit dem Aufstellungsbeschluss soll nun die weitere Planung eingeleitet werden.

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Anlagen zur Vorlage