10.07.2023 - 10 Beratung und Beschluss zur Haushaltssatzung und...

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Wortprotokoll

 

Als Vorsitzender des Finanzausschusses macht Herr Faasch detaillierte Ausführungen zum Doppelhaushalt für die Jahre 2023/2024.

 

Herr Baetke stellt im Namen der SPD Fraktion den Antrag eine Summe von 300.000€ in den Haushalt mit aufzunehmen. Dies soll für den Bau einer öffentlichen Toilette im Innenstadtbereich verwendet werden.

 

Der Bürgermeister merkt an, dass es sich schwierig gestaltet, die Summe zum jetzigen Zeitpunkt noch in den Haushalt aufzunehmen. Bei Investitionen werden u.a. auch die Betriebsfolgekosten mit dargestellt. Diese werden jetzt hier nicht beziffert. Er bittet darum, aus dem Antrag einen Prüfauftrag zu machen, um in der nächsten Sitzungsrunde die Gegenfinanzierung klären zu können.

 

Herr Schulz vertritt die Meinung, dass die Investition Gegenstand eines Nachtragshaushaltes sein könne.

 

Herr Baetke erklärt sich damit einverstanden den Antrag als Prüfauftrag zu sehen, wenn die Investition in den Nachtragshaushalt aufgenommen wird und in der nächsten Sitzungsrunde etwas zur Gegenfinanzierung gesagt werden kann.

 

Herr Schiffner äußert sich zur Pro-Kopf-Verschuldung, welche stetig steigt. Er betont, wie wichtig es ist, dass die Stadt Grevesmühlen investitionsfähig bleibt.

 

Frau Münter erkundigt sich, warum keine Gelder für ein Schwimmbad im Haushalt eingeplant sind.

 

Der Bürgermeister erläutert, dass die Verwaltung der Stadtvertretung nicht vorschlägt in diesem Zeitraum ein Schwimmbad zu bauen. Zunächst sollte mit dem Bebauungsplan Ploggensee Baurecht geschaffen werden. Im Anschluss ist genügend Zeit über ein Schwimmbad zu diskutieren.

 

Frau Münter kritisiert, dass im Rahmen des B-Planes Gelder für eine Brücke über die Bundesstraße eingestellt sind und eine Brücke einem Schwimmbad vorgezogen wird.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2023/2024.

 

Die Stadtvertretung nimmt von den beigefügten Wirtschafts- und Finanzplänen der kommunalen Gesellschaften Kenntnis und ermächtigt die Vertreter der Stadt Grevesmühlen in den Aufsichtsräten dieser Gesellschaften, den ausgewiesenen Kreditrahmen zur Durchführung der Investitionsprogramme 2023/2024 zuzustimmen.     

               

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

25

  • davon anwesend:

23

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

2

 

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Sachverhalt:

Gemäß den Bestimmungen der §§ 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2023/2024 aufgestellt.

 

Haushaltsplan und Haushaltssatzung werden im Vorbericht erläutert.

 

Dem Haushaltsplan liegen die Wirtschafts- und Finanzpläne der kommunalen Unternehmen bei, welche nach § 73 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu bringen sind. Gemäß § 72 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist die Zustimmung der Vertreter der Stadt in den Aufsichtsräten zu den Kreditaufnahmen an die Genehmigung der Stadtvertretung gebunden.

          

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000473&TOLFDNR=1013438&selfaction=print