22.06.2023 - 25 Wiederherstellung der Öffentlichkeit und Bekann...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 25
- Gremium:
- Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Do, 22.06.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Die Öffentlichkeit wird wiederhergestellt. Die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse werden bekannt gegeben:
Zu Tagesordnungspunkt 19
Abschluss einer Reservierungsvereinbarung für eine Teilfläche des Flurstücks 76/5, Flur 16, Gemarkung Grevesmühlen (VO/12SV/2023-1869)
Beschluss:
Die Stadtvertretung stimmt dem Abschluss der anliegenden Reservierungsvereinbarung zu. Der Bürgermeister wird beauftragt, eine entsprechende Vereinbarung vorzubereiten und abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Zu Tagesordnungspunkt 20
Verkauf einer Teilfläche des Flurstücks 925/2, Flur 6, Gemarkung Grevesmühlen (erneute Beschlussfassung) (VO/12SV/2023-1866)
Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt den Verkauf einer ca. 53 m² großen Teilfläche des Flurstücks 925/2, Flur 6, Gemarkung Grevesmühlen zum angebotenen Preis von 1.000,00 €. Mehr- bzw. Minderflächen werden zum Preis von 19 €/m² ausgeglichen. Zusätzlich zum Kaufpreis ist 1 % des vorläufigen Kaufpreises an den Investitionsförderfonds zu zahlen.
Der Käufer trägt die Kosten der Teilungsvermessung, die Notargebühren und alle mit dem Kauf anfallenden Kosten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Zu Tagesordnungspunkt 21
Änderung des Beschlusses zur Erteilung eines Wegerechts zu Lasten des Flurstücks 136/8, Flur 12, Gemarkung Grevesmühlen (VO/12SV/2023-1874)
Beschluss:
In Abänderung des Beschlusses VO/12SV/2022-1759 vom 27.09.2022 genehmigt der Hauptausschuss die Einräumung eines Wege-und Leitungsrechtes zulasten des Flurstücks 136/8, Flur 12, Gemarkung Grevesmühlen zugunsten der jeweiligen Eigentümer des Flurstücks 135/10, Flur 12, Gemarkung Grevesmühlen zu den im Sachverhalt genannten inhaltlichen Eckpunkten. Er bewilligt zur Sicherung des Rechtes den Eintrag einer Grunddienstbarkeit im Grundbuch.
Der Antragsteller zahlt für die Einräumung der Grunddienstbarkeit eine einmalige Entschädigung in Höhe von 900 Euro. Er trägt die Kosten der Eintragung des Wege- und Leitungsrechts ins Grundbuch.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Zu Tagesordnungspunkt 21.1
Ankauf der Flurstücke 425/1 und 426, beide Flur 2, Gemarkung Grevesmühlen
(VO/12SV/2023-1884)
Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt den Ankauf der Flurstücke 425/1 und 426, beide Flur 2, Gemarkung Grevesmühlen zum Preis von 30.000 €. Die Stadt trägt die Notargebühren und alle üblich mit dem Kauf anfallenden Kosten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Die Sitzung wird geschlossen.