22.06.2023 - 10 Annahme von Zuwendungen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister informiert, dass die Liste bis zur Stadtvertretung noch aktualisiert wird.

 

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Beschluss:

Der Hauptausschuss der Stadt Grevesmühlen beschließt die Annahme von Zuwendungen lt. beigefügter Anlage.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

  • davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Hauptausschuss, insofern die in der Hauptsatzung gemäß § 6 (1), Nr. 15 festgelegte Wertgrenze von 100,00 bis 1.000,00 Euro zutrifft.     

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000470&TOLFDNR=1013047&selfaction=print