17.04.2023 - 11 Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge oder As...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Schulz beantragt die Beschlussfassung von 2 Beschlüssen, einen für die Notunterkunft und einen für die dauerhafte Unterkunft.

 

Herr Grote beantragt eine namentliche Abstimmung.

 

Die Stadtpräsidentin erläutert, dass sich aus den vorangegangen Beratungen die Sandstraße für eine dauerhafte Unterkunft und die Klützer Straße für eine Notunterkunft als Standorte herauskristallisiert haben.

 

Herr Casper fragt, wie groß die Flächen sind und für wie viele Personen die Unterkünfte sein sollen. Er spricht sich dafür aus, dass die Beschlüsse sehr konkret gefasst werden.

 

Die Stadtpräsidentin entgegnet, dass die Größe der Flächen bekannt ist und die Anzahl der Geflüchteten zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt ist.  

 

Der Bürgermeister fügt ergänzend hinzu, dass es 8 Potenzialflächen gibt, die bebaubar sind und sich im Eigentum der Stadt befinden. Es wurden Flächen mit einer Mindestgröße von 2.500qm2 aufgenommen. Der heutige Beschluss dient lediglich dazu festzustellen, welche Flächen überhaupt in Frage kommen. Die Größenordnung der Standorte kann heute auch noch nicht festgelegt werden. Dies muss durch den Landkreis entschieden werden. Für die in Frage kommenden Grundstücke sind Bebauungsplanverfahren notwendig. Ein Bebauungsplanverfahren ist ein mehrstufiges Verfahren. Dadurch hat die Stadtvertretung noch die Möglichkeit nein zu sagen. Auch die Öffentlichkeit ist bei einem solchen Verfahren zu beteiligen. Stellungnahmen können abgegeben werden und die auch berücksichtigt werden müssen. Die Stadt erwartet eine faire Aufteilung im Landkreis.

 

Frau Ertel möchte wissen, wie es hier vor Ort weitergeht und was die nächsten Schritte sind, wie beispielsweise Sicherheitsmaßnahmen.

 

Der Bürgermeister informiert, dass es Sache des Landkreises ist, zu erklären, was dort passiert. Auch für die Infrastruktur und die Sicherheit ist der Landkreis zuständig. Die Stadt ist lediglich Eigentümer der Flächen. Wie es für den Standort Upahl weitergeht, wird wohl letztlich ein Gericht entscheiden.

 

Herr Holm-Bertelsen spricht eine Solidarisierung mit Upahl an und gibt zu bedenken, dass der Landkreis dies als positives Signal für den Standort Upahl wertet.

 

Herr Schulz berichtet von seiner Arbeit als Kreistagsmitglied und vertritt die Ansicht, dass sich die Gemeinden im Landkreis solidarisieren sollten. Nur so kann eine gerechte Aufteilung erfolgen. Beispielsweise sind in Warin schon Geflüchtete in Privatgebäuden untergebracht. Bei Privatgebäuden hat die Gemeinde keinen Einfluss. In Grevesmühlen hat die Stadt den Einfluss, da es sich um städtische Grundstücke handelt.

 

Herr Baetke teilt die Meinung von Herrn Schulz und berichtet zudem von der letzten Sitzung des Hauptausschusses, wo der Leiter der Unterkunft Haffburg in Wismar von seiner Arbeit berichtete. 

 

Herr Scharnweber erkundigt sich, wer die Fläche in der Klützer Straße momentan bewirtschaftet.

 

Der Bürgermeister entgegnet, dass dies nur im nichtöffentlichen Teil beantwortet werden kann.

 

Herr Reppenhagen betont, dass aus seiner Sicht ein Beschluss ausreichend ist.

 

Der Bürgermeister fasst kurz zusammen, dass am Standort Sandstraße um ein festes Gebäude geht. Hier ist ein Bebauungsplanverfahren notwendig, so dass man davon ausgehen kann, dass hier in ca. 2,5 Jahren mit dem Bezug gerechnet werden kann. Bis dahin soll dem Landkreis eine Option für eine Notunterkunft in der Klützer Straße angeboten werden.

 

Herr Teske äußert seine Bedenken bezüglich der Notunterkunft. Er befürchtet, dass sich die Geflüchteten dann auch in den umliegenden Wohngebieten aufhalten.

 

Frau Frahm äußert ihre Meinung zur Flüchtlingskrise. Sie berichtet von einem Schreiben an die Bundesministerin Frau Faeser mit der Bitte sich für eine kontrollierte und zielgerichtete Einwanderungs- und Asylpolitik einzusetzen. In anderen Ländern gibt es strikte Voraussetzungen zur Einwanderung. Die Antwort von Frau Faeser ist nicht zufriedenstellend. In den Herkunftsländern muss etwas getan werden, sondern führt es zu Unfrieden. Auch die Stadtvertretung sollte den Mut haben, Nein zu sagen und keine Flächen zur Verfügung stellen.

 

Herr Schulz ist der Ansicht, dass die Bundesregierung ihre Politik ändern muss.

 

Herr Casper appelliert als Bürger Entscheidungen verantwortungsvoll für die Bürger zu treffen und transparente Politik zu betreiben.

 

Es folgt die Abstimmung zum Antrag von Herrn Schulz:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

25

  • davon anwesend:

22

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

13

Enthaltungen:

0

 

Zum Antrag von Herrn Grote muss ebenfalls abgestimmt werden, da hierfür ¼ der Stadtvertretung zustimmen muss.

 

6 Stadtvertreter stimmen für den Antrag. Somit ist der Antrag auf namentliche Abstimmung abgelehnt.

 

Herr Zachey spricht sich ebenfalls für 2 Beschlüsse aus. Er erinnert daran, dass die Fläche in der Sandstraße für Parkflächen für die Innenstadt vorgesehen war.

 

Herr Schulz stimmt dem zu und spricht sich gegen die Nutzung dieser Fläche für eine dauerhafte Einrichtung aus.

 

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Beschluss:

1. Die Stadtvertretung bestimmt aus der Auswahl der beigefügten Potenzialflächen die Potenzialfläche VIII Sandstraße (Anlage 8) für die dauerhafte Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden und gibt diese dem Landkreis Nordwestmecklenburg oder dem Land Mecklenburg-Vorpommern an Hand. Der Verkauf der Potenzialfläche ist weiter vorzubereiten und dafür u.a. eine Ermittlung des Verkehrswertes vorzunehmen.

2. Die Stadtvertretung bestimmt aus der Auswahl der beigefügten Potenzialflächen die Potenzialfläche IV Klützer Straße (Anlage 4) für die Errichtung einer Notunterkunft für die kurzfristige und zugleich befristete Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden bis zur Fertigstellung der Dauereinrichtung und gibt diese dem Landkreis Nordwestmecklenburg oder dem Land Mecklenburg-Vorpommern an Hand. Der Verkauf oder die Verpachtung der Potenzialfläche ist weiter vorzubereiten.

3. Die Anhandgaben erfolgen unter der Maßgabe der Reduzierung  und gar des Verzichts des Standorts Upahl sowie vorbehaltlich verbindlicher Aussagen des Landkreises über die Vorbereitung weiterer baulicher Kapazitäten der Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden an mehreren Standortes im gesamten Landkreis. Dabei ist die Stadt Grevesmühlen entsprechend seiner Einwohnerzahl und Infrastruktur gerecht zu berücksichtigen.

4. Der Landkreis Nordwestmecklenburg und das Land Mecklenburg-Vorpommern werden aufgefordert, alle erforderlichen infrastrukturellen Begleitmaßnahmen, insbesondere im Bereich der Sprachvermittlung, der Schulbetreuung und der sozialpädagogischen Betreuung im gleichen Zuge vorzubereiten.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

25

  • davon anwesend:

22

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

6

Enthaltungen:

0

 

 

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Sachverhalt:

Die Suche des Landkreises NWM nach Flächen für die Errichtung  von zeitlich begrenzten Notunterkünften sowie für Dauerunterkünft für Flüchtlinge oder Asylbegehrende ist hinlänglich bekannt. Insbesondere auch um eine Entlastung der Gemeinde Upahl zu erreichen, wurden verfügbare Flächen auch in der Stadt Grevesmühlen offen und transparent im Bau-und Hauptausschuss diskutiert. Dabei hat sich die Fläche in der Sandstraße am geeignetesten erwiesen, da sie zentral gelegen ist und trotzdem relativ wenig Wohnbebauung in der unmittelbaren Nähe vorhanden ist.

Die Fläche ist derzeitig noch verpachtet. Die Pachtverträge können durch fristgerechte Kündigung zum 31.12.2023 beendet werden. Gegebenenfalls sind für den dort ansässigen Gewerbebetrieb Ersatzflächen im Grünen Weg durch Abriss der dort noch befindlichen Garagen bereitzustellen.

Der Verkehrswert des Grundstücks soll durch Verkehrswertgutachten ermittelt werden. Ebenfalls gutachterlich festzustellen ist die Eignung des Baugrunds für das Vorhaben.

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Anlagen zur Vorlage

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