17.04.2023 - 7 Beschluss über das Integrierte Stadtentwicklung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo, 17.04.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sandra Bichbäumer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Bürgermeister stellt das Integrierte Stadtentwicklungskonzept den Anwesenden anhand einer Power-Point-Präsentation vor.
Herr Schiffner merkt an, dass das ISEK das Ergebnis eines langen Prozesses ist. Anhand der vergangenen ISEKs konnte man sich orientieren trotz der knappen Ressourcen die richtigen Maßnahmen zu finden. Die Generationsgerechtigkeit darf nicht außer Acht gelassen werden darf.
Herr Schulz äußert sich positiv dazu, dass nun Geschossbau berücksichtigt wird. Weiterhin spricht er das Einzelhandelskonzept an und schlägt vor ein anderes Planungsbüro zu wählen. Abschließend merkt er an, dass im Text zur Wismarschen Straße das Wort Mischverkehrsfläche gestrichen werden sollte, weil es bereits jetzt schon eine Mischverkehrsfläche ist. Er spricht sich dafür aus eine Prioritätenliste zu erstellen.
Der Bürgermeister schlägt vor den Satzteil mit der Mischverkehrsfläche rauszunehmen.
Beschluss:
1. Die Stadtvertretung nimmt das beiliegende Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK), 3. Fortschreibung, zustimmend zur Kenntnis.
2. Die Stadtvertretung beschließt die im ISEK ausgewiesenen Leitbilder .
3. Die Stadtvertretung beschließt die im ISEK aufgeführten Schlüsselprojekte.
4. Über den Stand der Vorbereitung und Umsetzung der Schlüsselprojekte ist im Rahmen der Bürgermeisterberichte kontinuierlich Bericht zu erstatten.
Sachverhalt:
Die Stadt Grevesmühlen wurde im Sommer 2021 wie sämtliche Ober- und Mittelzentren des Landes aufgefordert, aktuelle ISEKs bis zum im Wirtschaftsministerium vorzulegen, damit auf dieser Basis dort entschieden werden kann, ob die Stadt beim Ausreichen von EU-Mitteln berücksichtigt wird.
Die Stadtvertretung hatte im Herbst 2021 beschlossen, das ISEK aus dem Jahre 2014/15 fortzuschreiben, da dieses nicht mehr die notwendige Aktualität aufwies und zudem hinsichtlich der Schwerpunktsetzung auf die Vorgaben des Fördergebers anzupassen war.
Eine Jury, bestehend aus Vertretern der Verwaltung und der Stadtvertretung nahm anschließend die Auswahl des zu beauftragenden Planungsbüros vor und entschied sich für das Büro die raumplaner aus Berlin, das bereits die vorherigen ISEK erarbeitete.
Daraufhin folgte ein offener Planungsprozess, bei dem mittels breiter Bevölkerungsbeteiligung Stärken und Schwächen analysiert und darauf aufbauend Projektideen diskutiert wurden.
Das ISEK weist erneut mehrere Leitbilder aus. Konkret werden Schlüsselprojekte benannt. Diese basieren ausnahmslos aus den Ideenfindungen der Bürgerbeteiligungen.
Ein ISEK dient als Grundlage sämtlicher Fragen der Stadtentwicklung – erfahrungsgemäß mit einer Aktualität von ca. 7 Jahren. Sie erwirkt als sog. informelle Planung bindenden Charakter für das Verwaltungshandeln.
Sämtliche Ideen aus den Bürgerbeteiligungen sind in Schlüsselprojekte eingeflossen, als weitere Projekte erfasst oder als Hinweise ins ISEK eingeflossen. Insbesondere die Umsetzung der Schlüsselprojekte soll von der Stadtvertretung und –verwaltung mit hoher Priorität weiter verfolgt werden. Da jedoch in diesem ISEK naturgemäß keine fundierten Aussagen zur konkreten Finanzierung der einzelnen Projekte gemacht werden können, stehen sämtliche Projekte unter dem Vorbehalt zukünftiger Einzelentscheidungen der Stadtvertretung auf Basis konkreter Projektplanungen, Aussagen zur Finanzierung und Betriebsfolgekostenbetrachtungen.
Festzuhalten ist explizit, dass das Schwimmbad als Projekt zwar nicht aufgenommen wurde, aber immer wieder unter den Bürgern als Wunsch geäußert wurde.
Wie in den letzten Jahren wird die Verwaltung in Jahresberichten ausführlich und projektbezogen in den anstehenden Bürgermeisterberichten über den Stand der jeweiligen Projekte Bericht erstatten. In Beschlussfassungen werden die Verankerungen der jeweiligen Entscheidungsfindungen wie bisher kenntlich gemacht.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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99
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(wie Dokument)
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12,8 MB
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