17.04.2023 - 8 Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Zachey erkundigt sich, ob Volljuristen Schöffen werden dürfen.

 

Frau Scheiderer antwortet, dass Volljuristen grundsätzlich nicht ausgeschlossen sind. Die abschließende Entscheidung, wer von der Vorschlagsliste Schöffe wird, liegt beim Schöffenwahlausschuss.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt, dass die in der Anlage aufgeführten Personen nach ihrer Wahl durch die Stadtvertretung  gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes auf die Vorschlagsliste der Stadt Grevesmühlen zur Wahl der Schöffen für den Amtsgerichtsbezirk Wismar für die Amtsperiode vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 gesetzt werden.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

25

  • davon anwesend:

22

Ja-Stimmen:

22

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Im Jahr 2023 steht wieder die Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen für den Amtsgerichtsbezirk Wismar an. Grundlage hierfür ist das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Nach § 36 Absatz 1 GVG stellt jede Gemeinde eine Vorschlagsliste für die Schöffen auf. Diese soll von 2/3 der Mitglieder der Stadtvertretung gewählt werden, mindestens jedoch von der Mehrheit aller Mitglieder der Stadtvertretung.

Die Vorschlagsliste mit den Bürgerinnen und Bürgern, die sich bereit erklärt haben, für das Schöffenamt zu kandidieren, entnehmen Sie bitte der Anlage

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000465&TOLFDNR=1012316&selfaction=print