28.03.2023 - 12 Unterbringung von Geflüchteten...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Herr Prahler zählt den Stand der Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete in Mecklenburg-Vorpommern von Mai 2022 nach Landkreisen auf. Im Vergleich zu den anderen Landkreisen bietet der Landkreis Nordwestmecklenburg mit der Haffburg in Wismar nur eine einzige Unterkunft an.

Weiter führt er aus, dass im Bauausschuss die 8 Potenzialflächen für Flüchtlingsunterkünfte besprochen wurden. Dabei wurde die Fläche an der Sandstraße für eine Dauerunterkunft favorisiert und es wurde sich für den ehemaligen Jugendclub und den Standort am Kapellenberg als Notunterkunft ausgesprochen. Diese liegen aber, ähnlich wie bei vorherigen abgelehnten Verfahren, zu nah an einer Wohnbebauung. Als Notunterkunftsstandort schlägt er die Fläche an der Klützer Straße vor. Er merkt an, diese solle auch nur solange genutzt werden, bis die Dauerunterkunft fertiggestellt sei.

 

Herr Stabingis, stellv. Leiter des Fachdienstes Soziales beim Landkreis NWM, stellt sich vor und erläutert das Bauprozedere und die Rahmenbedingungen bei der Herstellung einer Gemeinschaftsunterkunft. Die Standards zum Bau einer solchen Unterkunft werden vom Land vorgegeben und sind an die Einwohnerzahl angepasst. Die Vorgaben sind verpflichtend und gelten für bereits bestehende und neu entstehende Unterkünfte gleichermaßen. Über eine Richtlinie für soziale Betreuung werden den Bewohnern Hilfestellungen im Bereich Sprache geboten und auch darauf hingearbeitet, die Bewohner so selbständig wie möglich zu bekommen.

Die Unterkunft in Upahl soll durch einen Träger betreut werden, der sich dann um diese Dinge kümmert. Ziel ist es die gesamte Unterkunft in die Ortsstruktur und das soziale Leben zu integrieren.

 

Herr Baetke bittet Herrn Möller, den Leiter der Unterkunft Haffburg in Wismar, einmal darzulegen, wie das tägliche Leben dort aussieht, wie die Bewohner an ihr Geld kommen und wie Arztbesuche ablaufen.

 

Herr Möller stellt sich und die Unterkunft kurz vor. Er leitet die Haffburg bereits seit 30 Jahren und sie seien nie großartig negativ im Umfeld aufgefallen. Mecklenburg-Vorpommern nimmt 2 % der Asylbewerber im Bundesland auf und der Landkreis Nordwestmecklenburg nimmt davon 10 % auf.

Der übliche Ablauf bei Aufnahme von neuen Asylbewerbern sieht so aus, dass deren Ankunft 14 Tage vorher angekündigt wird und die Mitarbeiter der Unterkunft schauen, wie sie am besten untergebracht werden. Es wird darauf geachtet, dass Familien nicht getrennt werden und dass es ansonsten keine Vermischung von Familien und Einzelpersonen, verschiedenen Religionen, Nationalitäten oder Frauen und Männern gibt.

In der Unterkunft werden die Neuankömmlinge angemeldet und erhalten eine Einführung und Erläuterung zu der Situation in der sie sich befinden und wie man sich in der Unterkunft zu verhalten hat. Nach Abstimmung mit dem Sozialamt, ob alle angekündigten Bewerber angekommen sind, wird das Geld für sie vorbereitet. Am Folgetag werden die neuen Bewohner zur Meldebehörde begleitet und holen sich ihr Geld beim Sozialamt ab. Auch eine Einführung der für sie relevanten Behörden folgt. Für die weiteren monatlichen Auszahlungen erhalten sie eine Karte, mit der sie zum Sozialamt gehen müssen.

Die Asylbewerber haben einmal im Quartal Anspruch auf Krankenbehandlung (Allgemeinmediziner, Zahnarzt, Frauenarzt). Darum kümmern sie sich selbständig.

 

Herr Prahler hakt nach, ob sich die Bewohner von dem ausgezahlten Geld selbst verpflegen müssen oder ob es hierfür noch Mittel gibt.

 

Herr Möller bestätigt, dass sie sich davon selbst verpflegen müssen. Pro 16 Personen gibt es eine Gemeinschaftsküche, die dort jeder nutzen kann.

Frau Münter interessiert sich dafür, was die Haffburg vor der Nutzung als Flüchtlingsunterkunft war.

 

Herr Möller erklärt, dass sie 1982 als Arbeiterunterkunft für den Seehafen errichtet wurde. Seitdem wurde sie laufend angepasst und modernisiert.

 

Herr Krohn gibt zu bedenken, dass es solche Arten von Unterkünften oder Wohnheimen in Grevesmühlen nicht gibt. Eine Unterkunft muss dringend geschaffen werden, die Integration der Bewohner ist wichtig und merkt an, dass dies aber seine Zeit dauern wird.

 

Herr Baetke fragt, ob es Zeiten gab an denen die Haffburg nicht so voll war.

 

Herr Möller erläutert, dass es 2015 98 freie Plätze gab und überlegt wurde die Unterkunft zu schließen. Seitdem sei sie aber in vollem Umfang belegt.

 

Frau Strübing erkundigt sich, wie lange die Verweildauer der Bewohner der Unterkunft ist und wie viele in Wismar dauerhaft integriert sind.

 

Herr Möller gibt an, dass es auf die Herkunft und den Status desjenigen ankommt. Je nachdem laufen die Anerkennungsverfahren von ein paar Monaten bis über ein paar Jahre. Danach bleiben ca. 80-85 % der Leute in der Region, während der Rest wegen der Verwandtschaft oder einem Job M-V verlassen.

 

Herr Prahler fragt nach den Sicherheitsleistungen in der Unterkunft.

 

Herr Möller antwortet, dass es nach Vorschrift des Landes eine 24h-Überwachung durch jeweils zwei Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes und zusätzlich eine Videoüberwachung des Geländes gibt. Die Bewohner sind jedoch in keiner Weise eingeschränkt, sie dürfen die Unterkunft wie sie wünschen verlassen, sie haben nur eine Residenzpflicht.

 

Frau Strübing fragt, ob es eine Kriminalstatistik für die Haffburg gibt.

 

Herr Möller verneint dies, merkt aber an, dass es kaum Diebstahl oder Gewalt im Haus gibt.

 

Frau Strübing erkundigt sich weiter, ob die Einrichtung informiert wird, wenn es zu Kriminalität außerhalb der Einrichtung kommt.

 

Herr Stabingis verweist auf den Datenschutz und teilt aber mit, dass die Ausländerbehörde in solchen Fällen informiert wird.

 

Herr Baetke erzählt von seinen Erfahrungen bei Terminen in der Haffburg und merkt an, sich dort nie unwohl gefühlt zu haben.

 

Herr Prahler fragt, wie eine gelernte Kraft in seinem erlernten Beruf hier weiterarbeiten könnte.

 

Herr Möller erklärt, dass nach 6 Monaten Aufenthalt eine Arbeitserlaubnis angefordert werden kann, wenn es einen Arbeitgeber gibt, der sich bereit erklärt denjenigen einzustellen.

Für Sportler gibt es die Möglichkeit einem Verein beizutreten, dort sind sie im ständigen Kontakt. Er weist daraufhin, dass es hierfür jedoch keine finanzielle Unterstützung hinsichtlich der Ausrüstung gibt.

 

Herr Stabingis ergänzt, dass es für Jugendliche die Möglichkeit gibt, das Bildungs- und Teilhabepaket zu nutzen.

 

Herr Krohn fügt hinzu, dass auch die Führerscheine nicht von Behörden finanziert werden.

Die Herren Stabingis und Möller verlassen den Sitzungssaal, die Mitglieder bedanken sich für die Teilnahme.

 

Herr Prahler gibt zu bedenken, was erforderlich für eine Umsetzung des Projekts wäre. Hierzu müssen die Eigentumsverhältnisse geklärt werden und damit ein möglicher Verkauf der Fläche. Auch ein B-Plan muss erstellt werden, die Kosten würde dann der potenzielle Bauherr tragen.

 

Herr Grote findet, man sollte in Betracht ziehen eine Bürgerbefragung hinsichtlich der Standortsuche für eine Unterkunft in Grevesmühlen durchzuführen.

 

Frau Münter stimmt nicht zu, die Stadt hat eine Verpflichtung und Verantwortung eine solche Unterkunft zu stellen.

 

Herr Prahler ergänzt, dass die Kommunalaufsicht gerade rechtlich prüft, ob eine solche Bürgerbeteiligung überhaupt zulässig wäre, da es sich tatsächlich um eine gesetzliche Aufgabe handelt.

 

Auch Herr Baetke stimmt Frau Münter zu, die Aufgabe muss umgesetzt werden.

 

Herr Schulz weist daraufhin, dass im Rahmen des B-Planverfahrens eine Bürgerbeteiligung stattfindet.

 

Herr Prahler merkt an, dass in den öffentlichen Sitzungen im Bauausschuss viel diskutiert wurde und auch die anwesenden Einwohner und Gäste miteinbezogen wurde. Er findet es enttäuschend, wenn dann Teilnehmer von diesen Veranstaltungen auf Demonstrationen andere Informationen verbreiten, die die Meinung der Allgemeinheit mehr beeinflussen, da dort mehr Zulauf ist.

 

Frau Münter fügt hinzu, dass dort dann Hass geschürt wird und man darauf reagieren müsse.

 

Herr Baetke äußert sich positiv über die Teilnahme der Landkreismitarbeiter und bedankt sich bei der Verwaltung für die Organisation.

 

Herr Prahler schlägt vor, die 8 Potenzialflächen als Anhang an die Beschlussvorlage für die Stadtvertretung beizufügen und in der Beschlussformulierung an der Stelle eine Lücke zu lassen.

Er ergänzt, dass die Größe der Unterkunft nicht von der Stadt entschieden wird, sondern auch abhängig von der Aufnahmefähigkeit der anderen Gemeinden ist. Nach eigenen Kalkulationen könnten es ca. 200 Menschen sein, die Grevesmühlen aufnehmen muss, das sei aber auch das oberste Maß. Er findet, die anderen Gemeinden müssen sich auch beteiligen.

 

Herr Schulz betont wiederholt, dass die Ursachen der Flucht bekämpft werden müssen. 

 

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss spricht sich für den Vorschlag der Fläche ............. für die Errichtung einer dauerhaften Unterbringung aus.

Der Bauausschuss spricht sich für den Vorschlag der Fläche ............. für die Errichtung einer Notunterkunft aus.

Im Hauptausschuss sollen die Flächen endgültig festgelegt werden.

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Sachverhalt:

Es werden die verschiedenen Varianten diskutiert.