23.03.2023 - 6 1. Änderung des Landschaftsplanes im Zusammenha...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Do, 23.03.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sandra Bichbäumer
Beschluss:
1) Die Stadtvertretung billigt den Entwurf der 1. Änderung des Landschaftsplanes, bestehend aus Karten- und Textteil. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
2) Der Bürgermeister wird beauftragt, die zuständige untere Naturschutzbehörde mit den Unterlagen zur 1. Änderung des Landschaftsplanes zu beteiligen und um die Abgabe einer Stellungnahme zu beten. |
Sachverhalt:
Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen hat am 31. Januar 2022 in einer gemeinsamen Sitzung mit der Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl die Aufstellung der 1. Änderung des Landschaftsplanes in Verbindung mit demBebauungsplan Nr. 49 „Interkommunaler Großgewerbestandort Grevesmühlen-Upahl“ beschlossen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 beabsichtigt die Stadt Grevesmühlen, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines interkommunalen Großgewerbestandortes zu schaffen, um die gewerblichen Entwicklungsprozesse auch in Zukunft ziel- und bedarfsgerecht steuern zu können. Dafür wird eine Änderung des Landschaftsplanes notwendig, dieser stellt im Geltungsbereich derzeit vor allem strukturarme landwirtschaftliche Nutzflächen dar.
Im wirksamen Landschaftsplan werden im Wesentlichen strukturarme landwirtschaftliche Nutzflächen dargestellt. Im Rahmen der 1. Änderung sollen überwiegend gewerbliche Bauflächen ausgewiesen werden. Aufgrund dieser bedeutsamen Veränderung der Landschaft wird die Änderung des Landschaftsplanes gemäß § 9 Abs. 4 BNatSchG erforderlich.
Die in den Landschaftsplänen für die örtliche Ebene konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (Abwägung zum Bebauungsplan) zu berücksichtigen und können als Darstellungen oder Festsetzungen nach den §§ 5 (Flächennutzungsplan) und 9 BauGB (Bebauungsplan) in die Bauleitpläne aufgenommen werden.
Die Stadtvertretung wird gebeten, den Entwurf zu billigen, sodass die zuständige untere Naturschutzbehörde mit den Unterlagen beteiligt werden kann.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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373,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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3
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(wie Dokument)
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3,9 MB
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4
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(wie Dokument)
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8,5 MB
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