27.02.2023 - 9 Beschluss über die 4. Satzung zur Änderung der ...

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Wortprotokoll

 

Herr Baetke spricht § 7 der Hautsatzungsänderung an und erkundigt sich, warum im Ernstfall nur noch 2 Mitglieder der Stadtvertretung im Rechnungsprüfungsausschuss vertreten wären.

 

Der Bürgermeister entgegnet, dass es mindestens 2 Mitglieder sind und diese Formulierung der Tatsache geschuldet ist, dass es in der Vergangenheit schwer war Mitglieder zu finden.

 

Herr Baetke äußert sich erneut und fragt, ob bei dieser Formulierung dann weiterhin sachkundige Einwohner in den Rechnungsprüfungsausschuss gewählt werden können.

 

Dies wird vom Bürgermeister bejaht.

 

Im Zusammenhang mit der Änderung der Hauptsatzung spricht Frau Strübing an, dass viele Entscheidungen durch den Hauptausschuss getroffen werden und die Stadtvertretung keine Kenntnis darüber erlangt. Sie wünscht sich mehr Transparenz, beispielsweise in Hinblick auf den Großgewerbestandort.

 

Frau Münter vertritt die Ansicht, dass die Fraktionssitzungen für diesen Informationsaustausch gedacht sind. Weiterhin erkundigt sie sich, ob im Rechnungsprüfungsausschuss mehr sachkundige Einwohner als Stadtvertreter vertreten sein können.

 

Frau Lenschow berichtet, dass die Stadt über den § 42b der Kommunalverfassung M-V eine Ausnahmegenehmigung beim Innenministerium erwirkt hatte und angeregt hatte, dies bei der nächsten Änderung der Kommunalverfassung anzupassen. Diesem Vorschlag wurde gefolgt.

 

Auch Herr Baetke berichtet, dass auf den Fraktionssitzungen die jeweiligen Ausschussmitglieder aus den Ausschüssen berichten.

 

Herr Schulz betont, dass auch bei den Fraktionssitzungen seiner Fraktion ein Informationsaustausch stattfindet. Die Tatsache, dass der Report zum Großgewerbestandort nicht an alle Stadtvertreter gesandt wird, habe er nicht gewusst.

 

Der Bürgermeister merkt an, dass der Verteiler für den Report bei Bedarf geändert werden kann.

 

Herr Straathof als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses meldet sich zu Wort und berichtet, dass entgegen der Hauptsatzung keine 3 Stadtvertreter im Rechnungsprüfungsausschuss vertreten sind. Somit ist die Änderung der Hauptsatzung positiv anzusehen. Er betont jedoch, dass bei Beschlussfassung auch eine Umsetzung erfolgen muss. Abschließend spricht er seinen Dank an die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses für die bisher geleistete Arbeit aus.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen vom 27.06.2019 in der Fassung des Entwurfs laut Anlage 1.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

25

  • davon anwesend:

24

Ja-Stimmen:

24

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Grevesmühlen erfolgen bisher gemäß § 13 der Hauptsatzung durch Abdruck in der "OSTSEE ZEITUNG, Grevesmühlener Zeitung". Durch eine Änderung der vertraglichen Grundlagen zum 10.10.2022 ist diese Art der öffentlichen Bekanntmachung jedoch nicht mehr wirtschaftlich, sodass eine Hauptsatzungsänderung zu Gunsten der öffentlichen Bekanntmachung über die Internetseite der Stadt Grevesmühlen erfolgen soll.

Für alle öffentlichen Bekanntmachungen, für die der Gesetzgeber nach wie vor die Veröffentlichung in Schriftform fordert, wurde eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Den Zuschlag bekam die Mecklenburger Blitz Verlag GmbH Co. KG, die somit als neues Medium für diese Art der Bekanntmachung in die Hauptsatzung aufzunehmen ist.

Der Änderungsbedarf in den §§ 5 und 6 ist Resultat praktischer Erfahrungen aus der Arbeit mit der Hauptsatzung. So wird für den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses an keiner Stelle das Wort "Abschlussbericht" verwendet und und das Wort Lieferungen in § 6 Absatz 1 Nr. 12 führt durch die schwierige Abgrenzung zum Erwerb beweglicher Sachen gemäß Nr. 5, die womöglich auch angeliefert werden, regelmäßig zu Mißverständnissen.

Neu in die Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) aufgenommen wurde in § 36 Absatz 5 als zweiter Satz die Möglichkeit, dass die Hauptsatzung einer Gemeinde, die kein eigenes Prüfungsamt gebildet hat, bestimmen kann, dass bei der Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses eine Mehrheit von Mitgliedern der Stadtvertretung nicht erforderlich ist. Dieser Änderung der gesetzlichen Grundlage wird mit der vorgeschlagenen Änderung des § 7 Absatz 3 Satz 2 der Hauptsatzung Rechnung getragen.

Zur besseren Übersicht und Lesbarkeit ist der Anlage neben dem Entwurf der 4. Änderungssatzung auch eine Synopse zu entnehmen. Darin sind die neuen Bestandteile der Hauptsatzung gelb eingefärbt.

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Anlagen zur Vorlage