13.11.2023 - 6 Bereitstellung von zusätzlichen Haushaltsmittel...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Prahler erklärt, dass die Beschlussvorlage auf einen Antrag der CDU beruht. Anschließend erläutert er diese ausführlich.

 

Herr Bahr fragt nach, ob Faschingsvereine förderfähig wären. Herr Prahler erklärt, dass es keine konkret vorgegebenen Gruppen und Projekte hinsichtlich der Förderfähigkeit gibt. Ausschlaggebend ist alleinig das geplante Vorhaben des Antragsstellers. Die Höhe der Förderung richtet sich dann unter anderem nach den Kosten für das Vorhaben und bei Vereinen beispielsweise auch nach deren erzielten Einnahmen.

 

Frau Lange plant künftig eine Ausstellung und fragt, ob diese ebenfalls förderfähig wäre. Dies wird von Herrn Prahler verneint, sofern es sich um ein rein kulturelles Projekt handelt, wenn aber das Projekt auch die Einbindung von Senioren, Jugendlichen oder Inklusion beinhaltet, dann schon.

 

Frau Strübing fragt an, ob zum Beispiel auch Fortgänge oder Ausbildungen für Jugendliche unterstützt werden. Auch dies sei grundsätzlich möglich, antwortet Herr Prahler. Definitiv nichtförderfähig sind Verpflegungskosten und Honorare.

 

Herr Faasch appelliert an den Kultur- und Sozialausschuss die Anträge und die damit verbundenen Förderungen mit Bedacht zu bewilligen.

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss der Stadt Grevesmühlen empfiehlt, für projektbezogene Jugend- und Seniorenarbeit und die Unterstützung der Arbeit mit behinderten Menschen zusätzliche Mittel von jährlich 15.000 € bereitzustellen. Diese Mittel werden unter dem Produkt "36603.541591 Vereinsförderung Jugend und Soziales" eingeplant.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

  • davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Die Stadtvertretung beauftragte auf ihrer Sitzung am 27. März 2023 den Bürgermeister, zu prüfen, in welcher Form zusätzliche finanzielle Mittel für die Jugend- und Seniorenarbeit und die Unterstützung der Arbeit mit behinderten Menschen bereitgestellt werden können. Die zu unterstützenden Projekte sollen auf Initiative der Antragsteller vom Kultur- und Sozialausschuss ausgewäht und vom Hauptausschuss beschlossen werden.

Grundlage der Förderung ist die "Richtlinie der Stadt Grevesmühlen zur Vergabe von Zuwendungen zur Förderung von Vereinsarbeit, sozialen, Kunst-, und Kulturprojekten", die unter Punkt "IV. Art, Form und Höhe der Zuwendung" um folgenden Satz ergänzt wird:

"Für Förderanträge, die auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtvertretung vom 11. Dezember 2023 bewilligt wurden, ist ein Zuschuss von 100 % der Gesamtkosten möglich."

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000408&TOLFDNR=1015047&selfaction=print