14.11.2023 - 5 Annahme einer Zuwendung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Bahlcke erläutert die Beschlussvorlage.

 

Herr Fenner fragt an, ob die hier aufgezählten Spenden bereits in der Liste für die Spendenbescheinigungen enthalten sind. Dies wird von Herrn Hünemörder verneint.

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss der Gemeinde Gägelow empfiehlt die Annahme von Zuwendungen in Höhe von 

- 200,00 Euro für kulturelle und soziale Zwecke (Kreiserntefest 2023) von Herrn Jörg Hünemörder,

- 200,00 Euro für kulturelle und soziale Zwecke von der Wohnungsgesellschaft Gägelow.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

  • davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, insofern die in der Hauptsatzung gemäß § 8 (2), Nr. 13 festgelegte Wertgrenze von 100 Euro erreicht wird.

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