24.11.2022 - 9 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeind...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Upahl
- Datum:
- Do., 24.11.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Dana Freytag
Wortprotokoll
Frau Freytag erläutert die Gründe der Änderung der Satzung über die Erhebung der Wasser- und Bodenverbandsgebühren:
- WaBoV Stepenitz-Maurine hat den Rohrleitungszuschlag erstmals seit 2016 neu kalkuliert. Er verdoppelt sich von 7.000 € auf 14.000 €.
- Diese Verdoppelung führt zu einer Erhöhung von rd. 2 €/ha.
In der anschließenden Diskussion wird die drastische Erhöhung durch den WaBoV kritisiert. Eine langsamere Erhöhung wäre besser gewesen. Auch sind weitere Erhöhungen bei der derzeitigen Preisentwicklung im Tiefbaubereich sicher denkbar und ggf. notwendig. Die Gemeindevertretung muss letztlich entscheiden, ob die Kosten der Umlage auf die Bürger umgelegt werden sollen oder bei der Gemeinde „hängen bleiben“.
Frau Freytag erläutert auf Anfrage die neue Grenzregelung zwischen den Verbänden Stepenitz-Maurine und Wallensteingarben-Küste. Jetzt müssen im Grenzverlauf Flurstücke, die sowohl im Bereich des einen wie auch im Bereich des anderen Verbandes liegen quadratmetergenau abgerechnet werden.
Sachverhalt:
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der zu zahlende Beitrag an den Wasser- und Bodenverband um 6.789,57 € erhöht. Diese Erhöhung resultiert aus der Anhebung des Rohrleitungszuschlages des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine von jährlich 6.789,57 € auf 13.579,14 €.
In diesem Zuge wurde die Kalkulation der Verwaltungsgebühr überprüft. Gegenüber der letzten Kalkulation im Jahr 2022 erhöht sich die Verwaltungsgebühr von bisher 1,79 €/ha auf 1,86 €/ha und Jahr. Der Gebührensatz erhöht sich insgesamt somit wie folgt:
- für den Verband „Stepenitz-Maurine“
Nutzungsarten |
Zu-/Abschlag |
Gebührensatz in €/ha |
Bergbaubetrieb, Tagebau, Grube, Steinbruch, Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Landwirtschaftsfläche ohne Zuschlag (Ackerland, Grünland, Gartenland, Weingarten, Obstplantage), Friedhof |
- |
16,03 (bisher 14,50) |
Wohnbaufläche, Verkehrsfläche, Industrie- und Gewerbefläche, Fläche gemischter Nutzung (Gebäude- und Freifläche Mischnutzung Wohnen und Land- und Forstwirtschaft), Fläche besonderer funktionaler Prägung |
350 % Zuschlag |
55,42 (bisher 53,89) |
Landwirtschaftsfläche Brachland, Wald, Gehölz, Sumpf, Unland, Stehendes Gewässer |
50 % Abschlag |
10,41 (bisher 8,88) |
Fließgewässer, Hafenbecken |
80 % Abschlag |
7,03 (bisher 5,50) |
- für den Verband „Wallensteingraben-Küste“
Nutzungsart |
Zu-/Abschlag |
Gebührensatz in €/ha |
Verkehr |
350 % Zuschlag |
24,36 (bisher 24,29) |
Wald/Gehölz, Heide/Moor/Sumpf, Unland/Vegetationslose Fläche |
50 % Abschlag |
4,36 (bisher 4,29) |
Gewässer |
90 % Abschlag |
2,36 (bisher 2,29) |
Die Kalkulation ist der Beschlussvorlage beigefügt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
139,6 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
107,7 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
333,3 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
176 kB
|