27.10.2022 - 6 7. Änderung des Flächennutzungsplanes i.V.m. de...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

1) Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen billigt den vorliegenden Vorentwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes i.V.m. dem Bebauungsplan Nr. 49 „Interkommunaler Großgewerbestandort Grevesmühlen-Upahl“ und den Vorentwurf der Begründung inkl. Umweltbericht dazu.

2) Die Stadtvertretung beschließt, den Vorentwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung inkl. Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einerStellungnahme, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung, aufzufordern(§ 4 Abs. 1 BauGB).

3) Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

4) Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekanntzumachen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

25

  • davon anwesend:

18

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

3

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen hat am 31. Januar 2022 in einer gemeinsamen Sitzung mit der Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes in Verbindung mit demBebauungsplan Nr. 49 „Interkommunaler Großgewerbestandort Grevesmühlen-Upahl“ beschlossen.

Die mit dem Bebauungsplan überplanten Flächen werden im Flächennutzungsplan derzeit überwiegend als Flächen für die Landwirtschaft sowie zu kleineren Teilen als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft sowie als Sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen dargestellt.

Zur Berücksichtigung des Entwicklungsgebotes zwischen vorbereitender und verbindlicher Bauleitplanung wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert.

Im Rahmen der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes werdenGewerbliche Bauflächen, Sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen sowie eine Grünfläche ausgewiesen. Die Grünfläche erhält die Zweckbestimmung „Gemarkungshecke“. Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von rund 30 ha und entspricht im Wesentlichen dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 49.

Mit dem vorliegenden Vorentwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes werden die Öffentlichkeit sowie die Behörden frühzeitig beteiligt.

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Anlagen zur Vorlage