28.06.2022 - 16 Wiederherstellung der Öffentlichkeit und Bekann...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Di, 28.06.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Die Öffentlichkeit wird wieder hergestellt. Die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse werden bekannt gegeben:
Zu Tagesordnungspunkt 8
Tausch von Flurstücken in der Gemarkung Grevesmühlen, Hamberge und Hoikendorf zum Erwerb von Flurstücken im Großgewerbestandort Upahl/Grevesmühlen (VO/12SV/2022-1633)
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt den Tausch der in Anlage 1 aufgelisteten Flurstücke gegen die in Anlage 3 aufgelistetem Flurstücke. Der Tausch erfolgt unterhalb des vollen Wertes, so dass zur Wirksamkeit des Tauschvertrages die Genehmigung der Kommunalaufsicht notwendig ist. Die Notargebühren sowie alle üblich mit dem Grunderwerb verbundenen Kosten einschließlich der Grunderwerbsteuer trägt der jeweilige Erwerber bezüglich seines Erwerbs. Die Kosten der Vermessung trägt die Stadt Grevesmühlen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 14 Nein-Stimmen: 5 Enthaltungen: 1
Zu Tagesordnungspunkt 9
Tausch von Flurstücken in den Gemarkungen Grevesmühlen, Büttlingen, Degtow, Drei Linden, Hamberge, Hoikendorf und Wotenitz Dorf zum Erwerb von Flurstücken im Großgewerbestandort Upahl/Grevesmühlen (VO/12SV/2022-1654)
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt den Tausch der in Anlage 4 aufgelisteten Flurstücke der Stadt Grevesmühlen gegen die in Anlage 1 aufgelisteten Flurstücke. Der Tausch erfolgt unterhalb des vollen Wertes, so dass zur Wirksamkeit des Tauschvertrages die Genehmigung der Kommunalaufsicht notwendig ist. Die Notargebühren sowie alle üblich mit dem Grunderwerb verbundenen Kosten einschließlich der Grunderwerbsteuer trägt der jeweilige Erwerber bezüglich seines Erwerbs. Die Kosten der Vermessung trägt die Stadt Grevesmühlen.
Die Wald-Flurstücke 323, 331, 335, 337 und 338, alle Flur 11, Gemarkung Grevesmühlen werden aus dem Tausch herausausgenommen. Die Gegenleistung soll in erster Linie durch Geldleistung in Höhe des Verkehrswertes erbracht werden, der durch das bestehende Verkehrswertgutachten ausgewiesen wird. Sollte kein Einvernehmen mit dem Tauschpartner erzielt werden, ist die erneute Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vorgesehen.
Abstimmungsergebnis über den geänderten Beschluss:
Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 4 Enthaltungen: 1
Zu Tagesordnungspunkt 10
Dreiseitiger Tausch von Flurstücken in der Gemarkung Grevesmühlen zum Erwerb von Flurstücken im Großgewerbestandort Upahl/Grevesmühlen (VO/12SV/2022-1655)
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt:
1. Tausch einer ca. 17.900 m² großen Teilfläche des Flurstücks 297/4, Flur 16, Gemarkung Grevesmühlen und einer ca. 7.500 m² große Teilfläche des Flurstücks 139/9, Flur 12, Gemarkung Grevesmühlen (Eigentümer: Stadt GVM) entsprechend Anlage 4 gegen die Flurstücke 298/8 und 358, beide Flur 12, Gemarkung Grevesmühlen, Gesamtgröße 3.029 m². Die Wertdifferenz, die sich anhand der Bodenrichtwerte ergibt, ist mit der einmaligen Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 77.240,00 € auszugleichen. Die Notargebühren sowie alle üblich mit dem Grunderwerb verbundenen Kosten einschließlich der Grunderwerbsteuer trägt der jeweilige Erwerber bezüglich seines Erwerbs. Die Vermessungskosten für die Teilungsvermessung tragen der Tauschpartner.
2. Tausch des Flurstücks 258, einer ca. 2.300 m² großen Teilfläche des Flurstücks 298/8 sowie einer ca. 1.000 m² großen Teilfläche des Flurstücks 298/42, alle Flur 12, Gemarkung Grevesmühlen, Gesamtgröße ca. 3.440 m² gegen die in Anlage 1 aufgeführten Flurstücke der Kirchgemeinde Grevesmühlen, Gesamtgröße 40.873 m². Der Tausch erfolgt wertgleich. Die Stadt trägt die Notargebühren, die Vermessungskosten, die Grunderwerbsteuer für beide Erwerbe und alle mit dem Tausch anfallenden Kosten.
3. Beide Tausche können in einem dreiseitigen Tauschvertrag gebündelt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 16 Nein-Stimmen: 3 Enthaltungen: 1
Zu Tagesordnungspunkt 11
Kauf des Flurstücks 73/5, Flur 1, Gemarkung Upahl zur Errichtung des Großgewerbestandortes Upahl/Grevesmühlen (VO/12SV/2022-1704)
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt den gemeinschaftlichen Ankauf des Flurstücks 73/5, Flur 1, Gemarkung Upahl zusammen mit der Gemeinde Upahl unter dem Vorbehalt, dass der bisherige Eigentümer verbindlich erklärt, bis zum 31.12.2022 die Wohnnutzung aufzugeben und das Grundstück unbewohnt zu übergeben. Der Kaufpreis inklusive der Grunderwerbsnebenkosten und der geschätzten Abrisskosten beträgt ca. 571.181 €, wobei die Stadt Grevesmühlen auf Basis der Kooperationsvereinbarung mit der Gemeinde Upahl 78%, also ca. 445.521 € trägt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 4 Enthaltungen: 1
Zu Tagesordnungspunkt 12
Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen in den Gemarkungen Grevesmühlen, Degtow, Everstorf, Hamberge und Hoikendorf (VO/12SV/2022-1660)
Beschluss:
1. Die Stadtvertretung beschließt die Verpachtung der in der Anlage aufgeführten Flurstücke zu den jeweiligen Konditionen der zukünftigen Grundstückseigentümer.
2. Die Stadtvertretung Grevesmühlen bestätigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Kündigung des Landpachtvertrages und der Vereinbarung zur Nutzung der Flächen im Gewerbegebiet Nordwest zum 30.09.2022.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:15 Nein-Stimmen:4 Enthaltungen:1
Zu Tagesordnungspunkt 13
Beschluss über das Nachtragsangebot der Planungsleistung "Interkommunaler
Großgewerbestandort Upahl/Grevesmühlen" – Generalplaner (VO/12SV/2022-1661)
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt, das Nachtragsangebot für die Planungsleistung des Teillandschaftsplanes der Gemeinde Upahl im Zusammenhang mit dem "Interkommunalen Großgewerbestandort Upahl/GVM" zu vergeben.
Der voraussichtliche Auftragswert beträgt nach vorläufiger Kostenschätzung 22.015,00 €.
Die interne Kostenverteilung mit der Gemeinde Upahl erfolgt entsprechend der Kostenteilung gem. Kooperationsvertrag.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 4 Enthaltungen: 1
Zu Tagesordnungspunkt 14
Großgewerbestandort Upahl/Grevesmühlen
hier: Weiterbeauftragung von Mehrkosten im Rahmen der anwaltlichen Beratung
VO/12SV/2022-1664
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt, das 2. Nachtragsangebot für die anwaltliche Beratung in Höhe von 25.000,00 € brutto anzunehmen. Die Gemeinde Upahl trägt davon 50%, so dass jeweilige Mehrkosten in Höhe von 12.500,00 € entstehen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 4 Enthaltungen: 1
Die Sitzung wird geschlossen.