21.11.2022 - 5 Überprüfung der Einhaltung der B-Pläne in der G...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

 

  • davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

 

Nein-Stimmen:

 

Enthaltungen:

 

 

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Sachverhalt:

Frau Drewes geht auf die unterschiedlichen Verstöße ein, die in einem B-Plan Gebiet auftreten könnten. Der Landkreis NWM, Untere Bauaufsicht, insbesondere die Bauordnung ist im Falles eines Verstoßes für Ahndung desselben zuständig. Die Gemeinde kann u. U. das Gespräch mit den Grundstückseigentümern suchen und im Vorfeld einige Sachverhalte abklären. Die Meldung an den LK sollte die Ausnahmemöglichkeit darstellen. Schlussendlich ist festzuhalten, dass es immer eine Einzelfallentscheidung ist.