22.08.2022 - 6 Beschluss über eine überplanmäßige Auszahlung f...

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Wortprotokoll

Frau Bahlcke fasst die bisherige Diskussion zur Auftragsvergabe zusammen. Sie ist der Meinung, dass die Kosten zu hoch und nicht angemessen seien.

 

Der Bürgermeister ergänzt, dass eine Reduzierung der Kosten durch Verringerung der Leistung geprüft wurde und diese reduzierte Variante durch Beschluss der Gemeindevertretung abgelehnt wurde. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage gehe es darum, die überplanmäßige Ausgabe zu genehmigen. Sollte die Gemeindevertretung dies nicht beschließen, wäre der Antrag für LEADER-Mittel durch die Gemeinde zurückzuziehen. Er befürchtet, dass die Gemeinde dann in Zukunft keine weiteren Fördermittel aus diesem Förderprogramm erhalten wird.

 

Frau Bahlcke entgegnet, dass auch mit dem bisherigen Zustand viele Veranstaltungen in der Kapelle durchgeführt wurden und die Anschaffung eines Sanitärcontainers durch die anderweitigen Einsatzmöglichkeiten, beispielsweise für das Dorf- und Sportfest, sinnvoller wäre. Die dadurch frei werdenden Mittel wären für die übrigen ausstehenden Investitionsprojekte (Sportgebäude, Schule) dringend erforderlich, auch angesichts der steigenden Zinsen. Sie bittet, dies zu diskutieren.

 

Herr Fenner verweist auf die geringeren Unterhaltungskosten bei einer Verkleinerung des Projektes.

 

Herr Soth-Worofka kritisiert die bisher der Gemeindevertretung vorgelegten Beratungsunterlagen, diese seien nicht aussagekräftig genug. Herr Helms-Ferlemann weist dies zurück, die Kostenschätzungen lagen den Unterlagen bei. Er akzentuiert, dass eine Ausschreibung erst nach Beschlussfassung erfolgen wird.

 

Herr Soth-Worofka verweist auf die steigenden Investitionskosten für die übrigen anstehenden und wichtigen Investitionen und für die Bewirtschaftung. Dies war zum Zeitpunkt der Antragstellung so nicht absehbar. Deshalb plädiert er dafür, eine kleine Variante ohne Fördermittel umzusetzen.

 

Der Bürgermeister macht deutlich, dass er die Entscheidung der Gemeindevertretung akzeptieren würde.

 

Herr Soth-Worofka bittet darum, dass der Gemeindevertretung eine aussagekräftige und vergleichbare Gegenüberstellung von beiden Varianten vorgelegt wird. Frau Lenschow teilt mit, dass die Unterlagen für die Gemeindevertretersitzung am 30.08.2022 bereits versendet wurden. Nach Beschlussfassung über die überplanmäßige Auszahlung am 30.08.2022 soll der Gemeindevertretung dann in der darauffolgenden Sitzung die gewünschte Gegenüberstellung vorgelegt werden.

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Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt für das Vorhaben „Errichtung eines Sozialgebäudes für die Kapelle Weitendorf“ eine überplanmäßige Auszahlung für das Produktsachkonto 28101.09600000-068 in Höhe von 162.000 €. Die Gegenfinanzierung erfolgt aus dem Produktsachkonto 21502.09600000-065.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

  • davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

1

Nein-Stimmen:

5

Enthaltungen:

0

 

  • Der Beschluss wurde mehrheitlich abgelehnt.
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Sachverhalt:

Um die Kapelle Weitendorf noch besser als Kultur- und Veranstaltungsort in der Region zu etablieren, soll hinter der Kapelle ein Sozialgebäude mit WC´s, Teeküche und Lagermöglichkeit errichtet werden. Für das Vorhaben wurden mit Zuwendungsbescheid vom 21.04.2021 Fördermittel in Höhe von 180.000 € bewilligt, die bis zum 30.11.2022 abzurechnen sind. Nach Rücksprache mit dem Fördermittelgeber kann zum Jahresende 2022 eine Übertragung der Mittel in das Jahr 2023 beantragt werden.

Für die Maßnahme stehen im Haushalt der Gemeinde Gägelow 225.947,36 € zur Verfügung. Die aktuelle Kostenberechnung beläuft sich auf rund 388.000 €, so dass zur Sicherung der Finanzierung eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von voraussichtlich 162.000 € erforderlich wird. Die Gegenfinanzierung erfolgt aus dem Produktsachkonto 21502.09600000-065 Anbau Regionale Schule Proseken. Dort stehen 1.904.400 € zur Verfügung, die im Jahr 2022 nicht in voller Höhe benötigt werden.

Gemäß § 6 Abs. 4 Nr. 11 der Hauptsatzung der Gemeinde Gägelow entscheidet der Hauptausschuss über überplanmäßige Auszahlungen über 5.000 € bis 20.000 € je Fall, so dass die Gemeindevertretung für die Entscheidung verantwortlich ist.

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