27.09.2022 - 11 Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2020
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Gemeindevertretung Stepenitztal
- Datum:
- Di., 27.09.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Brigitte Stoffregen
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Vertreter: |
13 |
|
11 |
Ja-Stimmen: |
10 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Enthaltungen: |
0 |
Anmerkung: Aufgrund § 24 KV MV hat Herr Peter Koth weder an der Beratung noch an der Abstimmung zu diesem TOP teilgenommen.
Für die folgenden TOP übernimmt Herr Koth wieder die Tagungsleitung.
Sachverhalt:
Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeindevertretung über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft hat den Jahresabschluss der Gemeinde Stepenitztal zum 31. Dezember 2020 gemäß § 3a KPG geprüft.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.06.2022 die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.