22.11.2022 - 5 Öffentliche Auslegung des Entwurfes zur Teilfor...

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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister berichtet, dass die Beschlussvorlage ausführlich im Bauausschuss behandelt wurde. Der Bauausschuss hat die Empfehlung ausgesprochen anstatt der 1ha pro 500 Einwohner für Gemeinden im ländlichen Raum nur 0,6ha Entwicklungspotenzial auszuweisen. Diese Empfehlung bringt er als Änderungsantrag in den Hauptausschuss ein.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung Grevesmühlen beschließt die Abgabe einer Stellungnahme bzgl. der Öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur Teilfortschreibung des RREP WM 2011 für die Kapitel 4.1 Siedlungsentwicklung und 4. 2 Wohnbauflächenentwicklung sowie des dazugehörigen Entwurfes des Umweltberichtes für die zweite Stufe des Beteiligungsverfahrens.

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Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

  • davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

  • davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Am 29. Juni hat die 66. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg beschlossen, den Entwurf der Kapitel 4.1 und 4.2 des RREP WM 2011 sowie den Entwurf des Umweltberichtes in die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zu geben.

Gegenstand dieser Teilfortschreibung ist die Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen in den Kapiteln 4.1 und 4.2 zur Siedlungsentwicklung. Maßgeblich erfolgt in dem Zusammenhang die Überprüfung der Regelungen zur Steuerung der wohnbaulichen Entwicklung in den nicht-zentralen Orten im Geltungsbereich des Planungsverbandes.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Kapitel 4.1 und 4.2 sowie des dazugehörigen Entwurfs des Umweltberichtes für die zweite Beteiligungsstufe findet in der Zeit vom 04.10.2022 bis zum 06.12.2022 statt.

Zusammenfassung und Empfehlung des Bauausschusses/ Hauptausschusses

Die Stellungnahme soll folgenden Inhalt haben:

Die Flächengröße von 1 ha pro 500 Einwohner wird als zu groß erachtet. Sinnvoll wäre eine Begrenzung auf 0,6 ha pro 500 Einwohner.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000183&TOLFDNR=1010106&selfaction=print