17.10.2022 - 20 Wiederherstellung der Öffentlichkeit und Bekann...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 20
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo., 17.10.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Die Öffentlichkeit wird wieder hergestellt. Die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse werden bekannt gegeben:
Zu Tagesordnungspunkt 15
Baumaßnahme „Neubau Inklusiver Schulcampus Grevesmühlen, 1.BA Regionalschule“, Beschluss über die Auftragsvergabe Los 23 – Handwerkliche Tischlerarbeiten
VO/12SV/2022-1774
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt für die Baumaßnahme „Neubau Inklusiver Schulcampus Grevesmühlen, 1.BA Regionalschule“, die Vergabe des Auftrages Los 23 – Handwerkliche Tischlerarbeiten in Höhe von 290.079,56 €.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 19 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1
Zu Tagesordnungspunkt 16
Verkauf eines Unimog 405/10 (VO/12SV/2022-1776)
Beschluss:
Die Stadtvertretung Grevesmühlen beschließt, dass das Fahrzeug mit dem ehemaligen Kennzeichen NWM-EH 110 (Unimog 405/10, Fahrzeugident-Nr.: WDB4051001V202203) zu einem Verkaufspreis von 20.001,50€ verkauft werden soll.
Der Bürgermeister wird beauftragt den Kaufvertrag zu unterschreiben.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 20 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Zu Tagesordnungspunkt 17
Verkauf zweier Teilflächen der Flurstücke 250/7 und 250/10, Flur 22, Gemarkung Grevesmühlen (VO/12SV/2022-1756)
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt den Verkauf einer ca. 2.100 m² großen Teilfläche der Flurstücke 250/7 und 250/10, Flur 22, Gemarkung Grevesmühlen zum Preis von 24 €/m². Mehr- bzw. Minderflächen nach Vermessung sind jeweils zum gleichen Preis auszugleichen. Zusätzlich zum Kaufpreis ist jeweils 1 % des vorläufigen Kaufpreises an den Investitionsförderfonds zu zahlen. In den Kaufvertrag ist eine Mehrerlösklausel für die Dauer von 10 Jahren für alle Verkäufe aufzunehmen.
Für den Verkauf wird der Vorwegbeleihung der Flurstücke 250/7 und 250/10 bis zu einer Höhe von 150.000 € zugestimmt.
Die Vermessungskosten, Notargebühren sowie alle mit dem Erwerb anfallenden Kosten trägt der Käufer.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 19 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 0
Zu Tagesordnungspunkt 18
Windenergievorhaben WEA Büttlingen- finanzielle Beteiligung der Gemeinden gem. § 6 EEG 2021 (VO/12SV/2022-1761)
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt die Unterzeichnung des Vertrages durch den Bürgermeister.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 19 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1
Die Sitzung wird geschlossen.