17.10.2022 - 9 Energiekrise in Grevesmühlen meistern; Maßnahme...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister erläutert anhand einer Präsentation die Beschlussvorlage.

 

Herr Schulz erwähnt lobend, dass es keine Einschränkungen für die Vereine geben soll.

 

Herr Schiffner fasst die Maßnahmen unter dem Stichwort „Solidarität“ zusammen. Er spricht sich dafür aus, dass Grevesmühlen den Weg der Dekarbonisierung weitergeht. Neue Bebauungspläne sollten zukünftig hinsichtlich der Nutzung von erneuerbaren Energien betrachtet werden.

 

Herr Zachey spricht das Thema Supermärkte an und erkundigt sich, ob es hier Einschränkungen gibt.

 

Der Bürgermeister merkt an, dass gemäß Verordnung die Beleuchtung nachts abzuschalten ist.

 

Herr Krohn pflichtet seinen Vorrednern bei und dankt für die Präsentation.

 

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Beschluss:

1. 

Die Stadtvertretung stimmt der Umsetzung der beiliegenden Maßnahmen zur Kostenreduzierung beim Energiebezug gem. Anlage 1 zu und beauftragt den Bürgermeister zur zeitnahen Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen.

2. 

Die Stadtvertretung beschließt, auf die Umlage von etwaigen Mehrkosten für den Energieverbrauch bei der Vermietung öffentlicher Einrichtungen und Räume an Vereine und Privatpersonen bis Ende 2024 zu verzichten, um das Gemeinwesen hiermit zu unterstützen. Dauermietverhältnisse sind hiervon ausgenommen (z.B. BürgerBahnhof, Museums- und Vereinshaus)

3. 

Auf öffentliche Veranstaltungen soll mit Hinblick auf deren Bedeutung für das Gemeinwesen nicht verzichtet werden. Es ist jedoch jeweils zu prüfen, energiesparende Maßnahmen durchzuführen und ggf. Bestandteile der Veranstaltungen einzuschränken.

4. 

Die Stadtvertretung nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass als sog. „Wärmeinseln“ für den Fall einer Gasmangellage bei Bedarf die Sport- und Mehrzweckhalle sowie die angrenzenden Schulen vorbereitet werden, wobei im Zweifel der Katastrophenschutz des Landkreises die Entscheidungen hierzu trifft.

5. 

Die Stadtvertretung stimmt grundsätzlich zu, Gewerbesteuervorauszahlungen zur Entlastung von Unternehmen zinsfrei zu gewähren, wenn die betreffenden Unternehmen stichhaltig belegen, dass sie aufgrund der aktuellen Situation keine oder nur geringe Gewinne für 2022,2023 oder 2024 erwarten. Einzelentscheidungen werden gem. Satzung zur Stundung und Erlass von Forderungen getroffen.

6. 

Die Sondernutzungsgebühr für ortsansässige Einzelhändler und Gastronomen zum Zwecke von Bewirtung und des Verkaufs von Waren wird für 2023 und 2024 ausgesetzt.

7. 

Garagen- und Kleingartenpachten werden bis Ende 2024 nicht zum Ausgleich inflationsbedingter Mehrkosten erhöht.

8.

Öffnungs- und Aufenthaltszeiten öffentlicher Einrichtungen sollen insbesondere in der Heizperiode sinnvoll reduziert werden.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

25

  • davon anwesend:

20

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Zu 1: Mehrkosten sinnvoll eindämmen!

Die Herangehensweise und Ergebnisse unserer Analysen sind in der Anlage 1 eingehender beschrieben.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Mehrkosten für die Bewirtschaftung der kommunalen Objekte sowie vorgeschlagene Investitionen werden in den anstehenden Haushaltsplanungen berücksichtigt. Dabei fließen die Ansätze für kosteneinsparende Maßnahmen, wie vorgeschlagen, ein. Im Rahmen der Haushaltsplanung erfolgt die Gesamtabwägung zur Deckung dieser Mehrkosten. Aufgrund der Unsicherheit der tatsächlichen Marktpreise können einzelne Ansätze im anstehenden Haushaltsplan von denen in dem beiliegenden Konzept abweichen.

Zu 2: Mehrkosten öffentlicher Einrichtungen nicht umlegen!

Die Bewirtschaftung kommunaler Objekte, die u.a. von Vereinen genutzt werden, wird, wie in Anlage 1 hergeleitet und für jeden nachvollziehbar, erheblich teurer. Nichtsdestotrotz gilt es bei der Frage, ob diese Mehrkosten direkt und unmittelbar an Vereine durchgeleitet werden sollen, zu beachten, dass die Vereine selbst und insbesondere auch deren Mitglieder ebenso von erheblichen Mehrkosten und womöglich auch von der zu erwartenden Rezession bis hin zur vermehrten Arbeitslosigkeit betroffen sein werden. Dies kann die Vereine in ihrer Tätigkeit wiederum durch sinkende Mitgliederzahlen gefährden.

Dieser Beschlussvorschlag soll den Vereinen Sicherheit geben, dass ,für einen Zeitraum bis Ende 2024, die Raumkosten stabil bleiben. Dies soll neben der finanziellen Sicherheit insbesondere Signalwirkung erzeugen, sodass die Vereine weiterhin motiviert das Stadtleben prägen und damit ihren Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenleben leisten können.

Ausgenommen von dieser Regelung sollen Dauermietverhältnisse sein, für die eine Jahresabrechnung erfolgt oder im Zuge der unter 1 beschriebenen Maßnahmen eingeführt werden soll.

Finanzielle Auswirkungen:

Im Rahmen der Haushaltsplanung erfolgt die Annahme der Einnahme von Steuern und Gebühren entsprechend dieser Beschlussvorlage und hiernach die Gesamtabwägung.

Zu 3: Öffentliche Veranstaltungen durchführen!

Unsere traditionellen öffentlichen Veranstaltungen wie die Kulturnacht, der Kreihnsdörper Adventsmarkt oder auch das Stadtfest sind wichtige Bestandteile unseres Gemeinwesens. Sie sollen daher nicht zur Disposition gestellt werden, auch wenn sie nicht zwingende Daseinsvorsorge darstellen und auch Stromverbrauch im nicht unerheblichen Umfange erzeugen.

Natürlich wird für jede Veranstaltung abgewogen, ob besonders energieintensive Bestandteile wie eine Lasershow o.ä. sinnvoll sind. Aber hier erfolgt eine Gesamtabwägung auch in Hinblick auf die Signalwirkung an die Bevölkerung. Z.B. Weihnachtsbeleuchtung, umgestellt auf LED, ist aus energiepolitischer Sicht wohl unproblematisch. Eine Nachtabschaltung ist dagegen vor allem zur Vermeidung von öffentlichen Diskussionen angebracht.

Finanzielle Auswirkungen:

Im Rahmen der Haushaltsplanung erfolgen die Kostenansätze für die Bewirtschaftungskosten der öffentlichen Veranstaltungen. Im Rahmen der Haushaltsplanung erfolgt die Gesamtabwägung zur Deckung dieser Mehrkosten.

Zu 4: Wärmeinseln im Ernstfall einrichten!

Wärmeinseln sind dann erforderlich, wenn tatsächlich eine Gasmangellage, vollumfänglich oder auch nur partiell, vorliegt, um den Betroffenen den Aufenthalt in beheizten Räumen zeitweise zu ermöglichen. Dieser Fall ist insbesondere in Grevesmühlen aufgrund des bestehenden Wärmekonzeptes der Stadt aus heutiger Sicht unwahrscheinlich. Er ist aber sinnvoll, dieses Szenario solide zu planen, um für diesen „worst case“ vorbereitet zu sein. Zu beachten ist hierbei auch, dass wir als Mittelzentrum auch Verantwortung für das Umland haben.

„Wärmeinseln“ werden nur eingerichtet, wenn der Landkreis als zuständige Behörde für den Katastrophenschutz dies anordnet. Die technischen und organisatorischen Vorbereitungen werden daher auch von dort gesteuert werden.

Die Sport- und Mehrzweckhalle ist im grundlegenden Katastrophenplan des Landkreises ohnedies als Notunterkunft vorgesehen. Dessen Eignung hat sich u.a. auch im Zuge der Aufnahme von ukrainischen Flüchtlingen gezeigt. Sie ist auch in Hinblick auf die Wärmeversorgung geeignet, da sie an die Fernwärme angeschlossen ist und zusammen mit dem Schulkomplex über eine eigene Wärmestation verfügt.

Wenn die Lage dies erfordert, sollten sinnhaft die benachbarten Schulen nachmittags ebenso als „Wärmeinseln“ zur Verfügung gestellt werden.

Es ist nur eine zustimmende Kenntnisnahme der Stadtvertretung möglich, da, wie erwähnt, der Landkreis im Katastrophenfall durchgreifende Kompetenzen besitzt.

Zu 5: Gewerbesteuervorauszahlungen im Zweifel bis 2024 aussetzen!

Gewerbevorauszahlungen ergeben sich aus Festsetzungen der Finanzämter, die in der Regel auf Betriebsergebnissen der Vorjahre beruhen. Es ist jedoch zu erwarten, dass einzelne Unternehmen deutlich abweichende Betriebsergebnisse in 2022 und in den Folgejahren erzielen werden und somit auch die eigentliche Steuerpflicht geringer ausfallen wird. Da in solchen Fällen Gewerbesteuervorauszahlungen ganz oder teilweise verzinst rück zu erstatten sein werden, andererseits die betroffenen Unternehmen aufgrund der angespannten Lage auf liquide Mittel kurzfristig angewiesen sein könnten, sollten die Gewerbesteuervorauszahlungen auf Antrag mit Begründung zinsfrei reduziert werden können. Der Verzicht auf Zinsen bei den entsprechenden Stundungen ist angemessen, da im Umkehrschluss ja auch Zinsen für die Stadt bei späteren Rückerstattungen entfallen. Die Einzelfallentscheidungen sollen entsprechend der zugrundeliegenden Satzung weiterhin je nach Höhe des zu stundenden Betrags ggf. die Gremien treffen.

Der Bürgermeister hat über den Städte- und Gemeindetag MV angeregt, dass das Innenministerium allgemeine Regelungen ähnlich wie zur Corona-Pandemie trifft.

Finanzielle Auswirkungen

Kurzfristiger Einnahmeverzicht zugunsten andernfalls zu erwartender Rückzahlungen in den Folgejahren

Zu 6: Sondernutzungsgebühren für Einzelhändler und Gastronomen 2023 und 2024 aussetzen!

In Folge der Energiekrise ist sicher zu erwarten, dass die reale Kaufkraft der Bevölkerung sinken wird. Dies wird wohl zum Teil dramatische Auswirkungen auf den örtlichen Einzelhandel und die Gastronomie haben.

Umfangreiche Stützungsprogramme für die betroffenen Unternehmen sind nicht von der Stadt zu leisten, fallen auch nicht in ihre Zuständigkeit. Dafür sind Bund und Länder verantwortlich. Nichtsdestotrotz ist die Stadt ja selbst davon abhängig, dass der Einzelhandel und die Gastronomie vor Ort funktionieren. Daher soll die Stadt mit dem Verzicht auf Sondernutzungsgebühren für gewerbliche Zwecke für ortsansässige Unternehmen ihren Beitrag dazu leisten, die betroffenen Unternehmen in der Zeit der Rezession zu entlasten. Natürlich bleibt aber die Genehmigungspflicht von Sondernutzungen, da ja Fragen der öffentlichen Ordnung weiterhin geprüft werden müssen.

Zu 7: Verzicht auf Erhöhung von Garagen- und Kleingartenpachten bis 2024!

Die Stadt Grevesmühlen hat zuletzt vor ca. einem Jahrzehnt im Rahmen des Maßnahmenpakets zur Haushaltskonsolidierung umfangreiche Preiserhöhungen für diese Pachten beschlossen und die Verwaltung diese auch umgesetzt. Seitdem sind keine weiteren nennenswerten Kostenerhöhungen erfolgt.

Nun stände zumindest im Zuge der Änderung des Umsatzsteuergesetzes an, dass Garagen zusätzlich mit einer Umsatzsteuer von 19 % abzurechnen sind. Dieser gesetzlichen Vorschrift ist nachzukommen. Sie soll, wenn man dem Vorschlag der Verwaltung folgt, aber vom bisherigen Betrag abgezogen werden, damit letztlich der zu zahlende Betrag gleich bleibt.

Darüber hinaus sollte zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger bis Ende 2024 darauf verzichtet werden, durch Erhöhung von Pachten inflationsbedingte Mehrkosten im städtischen Haushalt teilweise Aufzufangen, denn die Betroffenen sind in der Regel ja ohnedies von der Inflation im erheblichen Umfange betroffen.

Finanzielle Auswirkungen:

Im Rahmen der Haushaltsplanung erfolgt die Gesamtabwägung zur Deckung dieser möglichen Einnahmeverzichte.

Zu 8: Öffnungs- und Aufenthaltszeiten öffentlicher Einrichtungen im Winter sinnvoll reduzieren!

Diese Maßnahmen sollen insbesondere für das Rathaus, die Bibliothek und das Museum gelten. In noch zu erfolgenden Abstimmungen mit dem Personalrat sollen Aufenthaltszeiten durch die abgestimmte Nutzung von Homeoffice z.B. zwischen den Jahren oder an Freitagen oder die Zusammenlegung von Büroarbeitsplätzen innerhalb der Heizperiode die Möglichkeiten zur Absenkung von Gebäudetemperaturen in größeren Gebäudeabschnitten ermöglichen. Konkrete Ausformungen dieser Maßnahmen sind mitbestimmungspflichtig. Dies kann zur Reduzierung der Leistungen für die Bevölkerung führen, z.B. durch zeitweilige Reduzierung von Öffnungszeiten.

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Anlagen zur Vorlage

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