27.09.2022 - 7 Grundsatzbeschluss zur Erweiterung des B-Plan N...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Di, 27.09.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sandra Bichbäumer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Sachverhalt:
Die Stadtwerke Grevesmühlen bestreben die angezielte Energiewende der Bundesregierung für die Region in und um Grevesmühlen umzusetzen und damit eine umweltfreundliche und sichere Energieversorgung für die Zukunft zu schaffen.
Ein zentrales Projekt auf dem Weg zur CO2-neutralen Energieversorgung der Stadtwerke Grevesmühlen stellt die Errichtung einer Biomethananlage dar, damit der fossile Energieträger Erdgas durch biobasierte Rohstoffe substituiert werden kann. In der Biomethananlage können bisher ungenutzte Rohstoffe und Abfälle energetisch verwertet und der regionale Nährstoffkreislauf gestärkt werden.
Ein Kooperationspartner aus der Lebensmittelindustrie, welcher seinen Produktionsstandort in der Region um Grevesmühlen betreibt und mehrere Landwirte aus der Region sollen die Anlage mit Substraten und Abfällen beliefern. Das erzeugte Biomethan aus der Anlage würde ausreichen, um theoretisch alle Haushalte der Stadt Grevesmühlen zu versorgen.
Eine Standortsanalyse hat ergeben, dass sich das Flurstück 293/6 in dem Gewerbegebiet „Nordwest“ eignet für die Errichtung einer Biomethananlage, da sich unweit zu diesem Standort eine Gas-Hochdruckleitung befindet, in der das aufbereitete Biomethan eingespeist werden könnte.
In der Anlage 1 befindet sich eine Übersicht über die geplanten zu erwerbenden Flurstücke. Teilgrundstück 1 (blau markiert) befindet sich zurzeit im Eigentum der Ceravis AG, für das die SWG im Juni ein Kaufangebot abgegeben haben. Aufgrund der geplanten Anlagengröße wird in der
Endausbaustufe die Fläche des Teilgrundstücks 1 nicht ausreichend sein, wodurch angestrebt wird dieses durch die grün markierte Fläche zu erweitern. Die Gesamte Nutzfläche beider Grundstücke soll ca. 4,5 Hektar aufweisen.
Es wird vorgeschlagen die Fläche zu erweitern und entsprechend der Anlage 2 abzurunden und ggfs. weitere Flächen als Gewerbegebiet auszuweisen.
Dieser Beschluss dient der Vorbereitung der Vergabe der Planungsleistungen sowie des städtebaulichen Vertrages zur Kostenteilung.