27.09.2022 - 6 Antrag zur Änderung der Zuwendungsverordnung de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Di, 27.09.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Anne Burmeister
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Baetke erinnert hierzu an den Antrag aus dem letzten Jahr, der leider keine Mehrheit fand.
Herr Grote erkundigt sich, ob die Änderungen mit der Feuerwehr abgestimmt sind.
Der Bürgermeister bejaht diese Anfrage. Die Änderungen wurden mit dem Vorstand und der Kameradschaft kommuniziert.
Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag der Freiwilligen Feuerwehr (siehe Anlage 1) vor, die bestehende Zuwendungsordnung vom 16.03.2022 (siehe Anlage 2) wie folgt zu ändern.
1. Anstatt der bisherigen Zuschüsse (500 Euro/Jahr für Veranstaltungen; 50 Euro/Jahr für jede(n) Kameradin/en; 15% Zuschuss der im Kalenderjahr abgerechneten Gebühren für Einsätze) soll ein jährlicher Zuschuss von insgesamt 6.000 Euro ausgezahlt werden.
Da diese Kosten bisher auch bei ca. 6.000 Euro pro Jahr lagen, würden hier keine nennenswerten Mehrkosten entstehen.
2. Darüber hinaus soll jeder Kameradin/jedem Kamerad pro Einsatz eine persönliche Aufwandsentschädigung von 7,50 Euro pro Einsatz erhalten. Bei einem durchschnittlichen Einsatzaufkommen von 160 pro Jahr mit durchschnittlich 12 Kameradinnen und Kameraden pro Einsatz entspräche das Mehrkosten von 14.400 Euro pro Jahr.
Die entsprechenden Regelungen für die bisherigen Zuschüsse würden damit aufgehoben.
Zusätzlich dazu wurden die Aufwandsentschädigungen für die sogenannten Funktionsträger entsprechend der Feuerwehrentschädigungsverordnung - FwEntschVO M-V aufgenommen.
Die Verwaltung empfiehlt die Änderung der Zuwendungsordnung wie vorgeschlagen (siehe Anlage 3)