22.09.2022 - 10 Bebauungsplan Nr. 49 „Interkommunaler Großgewer...

Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss:

 

 1) Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen billigt den vorliegenden Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 49 „Interkommunaler Großgewerbestandort Grevesmühlen-Upahl“ und den Vorentwurf der Begründung inkl. Umweltbericht dazu. 

 

2) Die Stadtvertretung beschließt, den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 49
einschließlich der Begründung inkl. Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einerStellungnahme, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung, aufzufordern(§ 4 Abs. 1 BauGB).

 

3) Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

4) Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekanntzumachen.

Diskussion BA:

s. TOP 9

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

  • davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

2

Enthaltungen:

0

 

Reduzieren

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen hat am 31. Januar 2022 in einer gemeinsamen Sitzung mit der Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 mit der Gebietsbezeichnung „Interkommunaler Großgewerbestandort Grevesmühlen-Upahl“ beschlossen.

Auf einer Fläche von etwa 35 Hektar sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuausweisung eines Gewerbegebietes nach § 8 BauNVO im Süden des Stadtgebietes geschaffen werden. Die festgesetzten Gewerbegebiete umfassen dabei eine Fläche von rund 25 ha. Ziel der Planung ist es, auch größere Gewerbegrundstücke anbieten zu können, die im Rest des Stadtgebietes nicht zur Verfügung stehen bzw. aufgrund von Emissionen nicht uneingeschränkt für Gewerbebetriebe nutzbar sind.

 

Des Weiteren hat sich die Stadt Grevesmühlen mit Möglichkeiten zur Ausweisung eines „Grünen Gewerbegebietes“ auseinandergesetzt. Für das Großgewerbegebiet sind dabei Energie- und Wärmekonzepte zu erstellen und Festsetzungen zu treffen, die nicht nur ein Einfügen des Gebietes ermöglichen, sondern in der Lage sind Eingriffe in den Bodenhaushalt zu minimieren und das Kleinklima am Standort zu verbessern.

 

Der Flächennutzungsplan wird parallel im zweistufigen Regelverfahren geändert.

 

Mit dem vorliegenden Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 49 werden die Öffentlichkeit sowie die Behörden frühzeitig beteiligt.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage