22.09.2022 - 9 7. Änderung des Flächennutzungsplanes i.V.m. de...

Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss: 

1) Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen billigt den vorliegenden Vorentwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes i.V.m. dem Bebauungsplan Nr. 49 „Interkommunaler Großgewerbestandort Grevesmühlen-Upahl“ und den Vorentwurf der Begründung inkl. Umweltbericht dazu.

 

2) Die Stadtvertretung beschließt, den Vorentwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung inkl. Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einerStellungnahme, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung, aufzufordern(§ 4 Abs. 1 BauGB).

 

3) Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

4) Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekanntzumachen.

Diskussion BA:

Frau Oldenburg vom Planungsbüro Hufmann führt zu TOP 9 und TOP 10 aus. Es geht um die Umwandlung von landwirtschaftlicher Fläche in gewerblicher Baufläche. Die Gemarkungshecke als Grünfläche soll im F- Plan gesichert werden. Eine Ausweisung als Industriegebiet ist nicht notwendig.

Die Festsetzungen werden gesondert erläutert.

Herr Schmidt vom Ingenieurbüro Möller macht weitere Ausführungen zu den verkehrlichen Knotenpunkten und deren Ausstattung (Kreisverkehr evtl. mit Bypass). Das Straßenbauamt Schwerin entscheidet jedoch über diese Ausstattung, da es eine Landesstraße ist.

Herr Prahler informiert sehr ausführlich über die Voraussetzungen eines grünen Gewerbegebietes, insbesondere auch über PV Anlagen auf dem Dach sowie Dachbegrünung.

Herr Baetke fragt nach einem Kreisverkehr für den Abzweig nach Groß Pravtshagen.

Herr Schulz spricht einen kostenlosen ÖPNV im Zusammenhang mit dem zu erwartenden Verkehrsaufkommen an.

Auch wird auf eine Übernachtungsmöglichkeit für LKW Fahrer innerhalb des Gewerbegebietes hingewiesen.

Herr Reppenhagen verweist auf den zeitlich begrenzten Rahmen des Bauauschusses. Präsentationen zu spezifischen Inhalten (Strom etc.) sollten separat disktutiert werden.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

  • davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

2

Enthaltungen:

0

 

Reduzieren

Sachverhalt:

 

 

 Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen hat am 31. Januar 2022 in einer gemeinsamen Sitzung mit der Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes in Verbindung mit demBebauungsplan Nr. 49 „Interkommunaler Großgewerbestandort Grevesmühlen-Upahl“ beschlossen.

Die mit dem Bebauungsplan überplanten Flächen werden im Flächennutzungsplan derzeit überwiegend als Flächen für die Landwirtschaft sowie zu kleineren Teilen als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft sowie als Sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen dargestellt.

 

Zur Berücksichtigung des Entwicklungsgebotes zwischen vorbereitender und verbindlicher Bauleitplanung wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert.

 

Im Rahmen der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes werdenGewerbliche Bauflächen, Sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen sowie eine Grünfläche ausgewiesen. Die Grünfläche erhält die Zweckbestimmung „Gemarkungshecke“. Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von rund 30 ha und entspricht im Wesentlichen dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 49.

 

Mit dem vorliegenden Vorentwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes werden die Öffentlichkeit sowie die Behörden frühzeitig beteiligt.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000175&TOLFDNR=1009132&selfaction=print