19.09.2022 - 5 Antrag zur Änderung der Zuwendungsverordnung de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Mo, 19.09.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Anne Burmeister
Wortprotokoll
Der Bürgermeister erläutert, dass es sich um einen Antrag der FFW Grevesmühlen auf sogenanntes „Stiefelgeld“ handelt und geht auf die vorgesehenen Änderungen ein.
Er schlägt vor, dass dies zum 1.1.2023 in Kraft treten sollte, damit die Beträge in die Haushaltsplanung 2023/2024 eingearbeitet werden können
Herr Faasch fragt nach der arbeitszeitrechtllichen Regelung bei Einsätzen. Der BM erklärt, dass für Kameraden, die auf dem städtischen Bauhof beschäftigt sind, die Einsätze als Arbeitszeit gelten. Für Einsätze anderer Kameraden besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber die Lohnkosten gegenüber der Stadt in Rechnung stellt. Das betrifft allerdings nur den tatsächlichen Lohnanfall, nicht aber den Aufwand dafür, dass der Arbeitgeber weitere Aufwendungen für den Ausfall hat.
Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag der Freiwilligen Feuerwehr (siehe Anlage 1) vor, die bestehende Zuwendungsordnung vom 16.03.2022 (siehe Anlage 2) wie folgt zu ändern.
1. Anstatt der bisherigen Zuschüsse (500 Euro/Jahr für Veranstaltungen; 50 Euro/Jahr für jede(n) Kameradin/en; 15% Zuschuss der im Kalenderjahr abgerechneten Gebühren für Einsätze) soll ein jährlicher Zuschuss von insgesamt 6.000 Euro ausgezahlt werden.
Da diese Kosten bisher auch bei ca. 6.000 Euro pro Jahr lagen, würden hier keine nennenswerten Mehrkosten entstehen.
2. Darüber hinaus soll jeder Kameradin/jedem Kamerad pro Einsatz eine persönliche Aufwandsentschädigung von 7,50 Euro pro Einsatz erhalten. Bei einem durchschnittlichen Einsatzaufkommen von 160 pro Jahr mit durchschnittlich 12 Kameradinnen und Kameraden pro Einsatz entspräche das Mehrkosten von 14.400 Euro pro Jahr.
Die entsprechenden Regelungen für die bisherigen Zuschüsse würden damit aufgehoben.
Zusätzlich dazu wurden die Aufwandsentschädigungen für die sogenannten Funktionsträger entsprechend der Feuerwehrentschädigungsverordnung - FwEntschVO M-V aufgenommen.
Die Verwaltung empfiehlt die Änderung der Zuwendungsordnung wie vorgeschlagen (siehe Anlage 3)