23.08.2022 - 18.1 Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfah...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 18.1
- Gremium:
- Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Di, 23.08.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Der Bürgermeister informiert über den Antrag und erläutert diesen anhand eines Lageplans.
Herr Grote erkundigt sich, was mit dem Wegerecht passiert. Weiterhin fragt er nach, ob in dieser Entfernung zur Stepenitz überhaupt gebaut werden darf.
Der Bürgermeister teilt mit, dass es für diesen Weg keine Unterlagen gibt und der Sachverhalt im Zuge des B-Plan-Verfahrens geklärt werden muss. Die Zulässigkeiten hinsichtlich der Stepenitz entscheidet die untere Wasserbehörde.
Herr Schulz ist der Meinung, dass es sich hierbei um eine unzulässige Gefälligkeitsplanung handelt. Wenn der Antragsteller bereit ist mehrere Häuser zu bauen, kann dem Antrag zugestimmt werden.
Herr Grote spricht sich für eine Zustimmung des Antrages aus, wenn das Wegerecht für die Anwohner erhalten bleibt.
Frau Münter hat sich bereits im Bauausschuss dafür ausgesprochen.
Herr Baetke berichtet von der Beratung des Bauausschusses zu dieser Thematik. Wie bereits im Bauausschuss dargelegt, müsste hier die Problematik mit dem Weg in Ordnung gebracht werden. Aus seiner Sicht spricht nichts gegen den Antrag.
Herr Schulz spricht sich dafür aus, dass zur besseren Entscheidungsfindung eine vernünftige Planung durch den Antragsteller vorgelegt wird und nicht nur ein Schreiben.
Der Bürgermeister merkt an, dass es heute nur darum geht, ob dort grundsätzlich ein Haus gebaut werden kann. Im Anschluss kann ein Aufstellungsbeschluss vorbereitet werden.
Auch Herr Krohn spricht sich hinsichtlich des Weges für den Antrag aus.
Herr Grote spricht sich für eine Grundsatzentscheidung aus, wenn die Wegesituation dann geklärt wird.
Der Bürgermeister legt seine Meinung dar und spricht sich gegen dieses Vorhaben aus, da es hier keine städtebaulichen Belange gibt. Für ein Haus müsste man riesigen Verwaltungsaufwand betreiben.