23.08.2022 - 6 Bericht über den Ablauf der Haushaltswirtschaft...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Sachverhalt:

Sachverhalt: Laut § 20 GemHVO-Doppik hat der Bürgermeister die Stadtvertretung oder einen von ihr bestimmten Ausschuss mindestens zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug zu unterrichten.

 

Der Bericht über den Ablauf der Haushaltswirtschaft per 30.06.2022 der Stadt Grevesmühlen wird durch den Hauptausschuss zur Kenntnis genommen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000171&TOLFDNR=1008327&selfaction=print