23.08.2022 - 16 Benennung und Widmung der Planstraßen im Bebauu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister berichtet aus den Ausschusssitzungen zu diesem Thema und informiert über die Vorschläge. Der Bürgermeister nennt als Vorschläge: Adolf-Müller-Straße, Hopfenweg oder Gerstenweg.

 

Herr Grote spricht sich dafür aus einen Bezug zur Getreidewirtschaft herzustellen.

 

Der Bürgermeister weist darauf hin den Vorschlag des Bauausschusses aufzunehmen und nur zwei Straßennamen festzulegen, da es nur zwei Planstraßen sind, die sich kreuzen.

 

Herr Krohn unterbreitet den Vorschlag „Zur Malzfabrik“.

 

Frau Münter berichtet, dass im Umweltausschuss nicht abgestimmt wurde. Hier wurde über die Namen Malzfabrik, Gostorfer Weg und Adolf-Müller-Straße diskutiert. Frau Münter spricht sich für die Vorschläge Malzfabrik und Adolf-Müller-Straße aus.

 

Auch Herr Baetke spricht sich für einen Bezug zur Malzfabrik aus. Weiterhin unterbreitet er den Vorschlag „Köpenberg“. Recherchen im Internet dazu haben ergeben, dass die Malzfabrik auf dem Köpenberg errichtet worden ist.

 

Herr Krohn meldet sich erneut zu Wort und schlägt vor, die Namen der Erbauer der Malzfabrik für das zukünftige Wohngebiet gegenüber von West II als Straßennamen zu verwenden.

 

Herr Schulz spricht sich für die Vorschläge „Zur Malzfabrik“ und „Köpenberg“ aus.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt:

1. Straßenbenennung:

 

Die Planstraße A (grün markiert) im Bebauungsplan Nr. 43.1 der Stadt Grevesmühlen "Wohnen am Börzower Weg" erhält folgenden Straßennamen:

 

"Zur Malzfabrik"

 

Die Planstraße B und C  (orange markiert) im Bebauungsplan Nr. 43.1 der Stadt Grevesmühlen "Wohnen am Börzower Weg" erhält folgenden Straßennamen:

 

"Köpenberg"

2. Straßenwidmung:

Die Straßen werden gem. § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) dem öffentlichen Verkehr gewidmet und gem. § 3 StrWG-MV als Ortsstraßen eingestuft.

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Benennung und Widmung öffentlich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

  • davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

 

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Sachverhalt:

Gem. §§ 1 und 5 Straßen- und Wegegesetzt des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.Januar 1993 (GVOBl. S. 42), zuletzt geändert am 9. November 2015 (GVOBl. S. 436), erhalten Straßen Namen und die an den Straßen angrenzenden Grundstücke Hausnummern. 

Die im beigefügten Lageplan dargestellte Planstraße soll erstmals einen Straßennamen erhalten.

Es stehen folgende Vorschläge/Überlegungen für die Planstraßen A, B und ggf. C wurden in den Ausschüssen zusammen getragen: 

Empfehlungen BA:

"Zur Malzfabrik", "Köpenberg"

Empfehlungen UA (zusätzlich zu anderen Vorschlägen)

Straßennamen in Verbindung mit "Müller", "Bültsollmoor" bzw. "Bueltsoll-Mur"

Empfehlungen HA:

wie BA

Die Gemeindestraßen werden gem. § 7 StrWEG-MV dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Mit der Widmung werden die Rechtsverhältnisse an öffentlichen Straßen, insbesondere die Straßenbaulast, die verkehrsrechtliche Zuständigkeit und die Straßenreinigungspflicht geregelt. 

Die Gemeindestraßen werden gem. § Nr. 3a) StrWG- MV erstmalig als Ortsstraßen eingestuft, da die Straßen dem Verkehr innerhalb des ausgewiesenen Baugebietes "Wohnen am Börzower Weg" dienen.

Die erstmalige Einstufung in einer Straßengruppe ist gem. § 7 Abs. 1 Satz 5 StrWG- MV in der Widmungsverfügung festzulegen.

Die Widmung ist von der verfügenden Behörde gem. § 7 Abs. 2 StrWG-MV öffentlich bekanntzumachen.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage