18.08.2022 - 8 Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfah...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 Die Stadtvertretung beschließt, dem Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zu zustimmen.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

  • davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

3

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Es wird die Eröffnung eines Bebauungsplanverfahrens beantragt. 

 

Der Vorhabenträger beabsichtigt auf einer Teilfläche des Flurstückes 79/2 der Flur 1, Gemarkung Wotenitz ein Wohnhaus zu errichten.

 

Derzeit befindet sich das in Aussicht genommene Plangebiet im Außenbereich, sodass ohne eine Planung kein Baurecht besteht.

 

Alle anfallenden Kosten dieses Verfahren tragen die Antragssteller.

 

Diskussion BA:

Herr Schulz informiert, dass es sich s. E. um eine unzulässige Gefälligkeitsplanung handelt.

Der Bürgermeister sieht für die Stadt nicht unbedingt ein Planungserfordernis. Die derzeit über einen Privatweg laufende Wegeführung müsste in diesem Verfahren mit geregelt werden. Des Weiteren sieht er naturschutzrechtliche Belange, die das Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt zum Erliegen bringen könnten.

Herr Schulz stimmt den Ausführungen des Bürgermeisters zu. Eine Planung sollte auch erfolgsorientiert sein. Er würde den Aufstellungsbeschluss nicht empfehlen.

 

Frau Münter führt den B-Plan „Alter Gärtnergang“ an. Es sollte der Gleichheitsgrundssatz gelten. Hier wurde auch für eine Privatperson ein B-Plan aufgestellt.

 

Der BA kommt überein, der Aufstellung zu zu stimmen. Naturschutzrechtliche Belange sind vom LK NWM abzuklären. Im Verfahren sind die Sachverhalte (Platzierung Wohnhaus etc) näher zu konkretisieren.

 

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Anlagen zur Vorlage