15.08.2022 - 6 Empfehlung des Finanzausschusses zur Aufnahme e...

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Wortprotokoll

 

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Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bürgermeister folgenden Beschluss:

 Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bürgermeister der Stadt Grevesmühlen, per Eilentscheidung nach § 38 Absatz 4 KV M-V aufgrund der günstigsten gebotenen Konditionen den Zuschlag zur Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 3.178.000  für den Schulcampus,  1. BA zu erteilen an:

Bieter Nr. 3 gemäß Angebotsauswertung zur Tischvorlage.

Die Eilentscheidung ist nachträglich durch die Stadtvertretung zu genehmigen. 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

  • davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

 

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Frau Stoffregen gibt einige Erläuterungen zur ausgereichten Tischvorlage. Aufgrund der derzeit wachsenden Konditionen von den Banken soll der Bürgermeister nun mittels Eilentscheid und auf Empfehlung des Finanzausschusses den Zuschlag für das Darlehen erteilen. Sie erklärt auch, dass das Angebot von Bieter Nr. 4 (KfW) nicht als solches zu werten ist. Es dient lediglich als Vergleich, ob die Darlehen der anderen Banken zu ungefähr gleichen Konditionen angeboten werden. Außerdem müsse man bei der KfW zuvor einen Antrag stellen, wessen Bearbeitung langwierig sein kann. Den tatsächlichen Zinssatz für das Darlehen erfährt man erst am Tag der Auszahlung des Darlehens, wobei der Zinssatz dann sowohl über, als auch unter den heutigen 2,11 % liegen kann. Lt. dem vorliegenden Angebotsvergleich kann der Bieter Nr. 3 die besten Zinskonditionen vorweisen.

Herr Bahr erscheint um 18:33 Uhr zur Sitzung. 7 von 9 Mitgliedern sind jetzt anwesend.

Herr Holm-Bertelsen erkundigt sich, ob denn alle Anbieter die tilgungsfreien Jahre anbieten.  Herr Faasch nimmt an, dass dies der Fall ist, da sie Voraussetzung in der Ausschreibung waren. Frau Stoffregen bestätigt die Annahme und ergänzt, dass grundsätzlich alle Voraussetzungen eingehalten wurden. Ausnahmen sind, dass einige Banken ihre Angebote nicht bis 10 Uhr aufrecht erhalten und, dass eine der Banken eine Bereitstellungsprovision berechnet, sollte das Darlehen erst nach dem 30.08.2022 in Anspruch genommen werden.

Sachverhalt:

Die Investitionsmaßnahme "Schulcampus" wird aktuell im ersten Bauabschnitt (Bau einer Regionalschule) baulich umgesetzt. In den Haushaltsjahren 2020 bis 2022 wurden bis dato rund 4,1 Mio. Euro umgesetzt. Weitere 7,8 Mio. Euro sind für 2022 an Investitionsauszahlungen zu erwarten. Fördermittel sind in Höhe von 2,06 Mio. Euro (KfW) und 6,68 Mio. Euro (EFRE/Strategiefonds) zu erwarten. 

Im Haushaltsplan der Stadt wurden über den Nachtragshaushalt für das Jahr 2021 Kreditaufnahmen in Höhe von 4.087.100 Euro geplant, über den Haushalt 2022 9.942.500 Euro. Für beide Haushaltsjahre liegen Kreditgenehmigungen seitens der unteren Rechtsaufsichtsbehörde vor. 

Der somit bis einschließlich 2022 zu finanzierende Eigenanteil für die Stadt beläuft sich auf 3.178.000 Euro. Angesicht der zu erwartenden Zinsentwicklung und des hohen allgemeinen Investitionsvolumens des städtischen Haushaltes  empfiehlt die Verwaltung die Aufnahme zumindest eines Teils der geplanten Darlehen, um sich die aktuell vergleichsweise niedrigen Zinsen zu sichern. 

Ausgeschrieben wurde der Betrag von 3.178.000 Euro gemäß Beratungsergebnis in der Stadtvertretersitzung als Ratentilgungsdarlehen mit einer Laufzeit von 20 Jahren, einer Zinsfestschreibung über die gesamte Laufzeit von 20 Jahren und 3 tilgungsfreien Jahren. Somit lassen sich die Angebote der Banken mit den tagesaktuellen Kreditkonditionen der KfW-Bank (Programm 208 - Investitionskredit für Kommunen) vergleichen. 

Da die Banken ihre Angebote nur wenige Stunden halten können, sind die Angebote bis zum 15.08.2022, 12.00 Uhr einzureichen. Das Ausschreibungsergebnis wird dem Finanzausschuss als Tischvorlage nachgereicht. 

Über die Aufnahme von Darlehen ab 1.000.000 Euro entscheidet gemäß Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen die Stadtvertretung. Diese hatte in Ihrer Sitzung am 27.06.2022 empfohlen, dass der Bürgermeister hinsichtlich der Aufnahme eines Darlehens für den 1. BA des Schulcampus nach Empfehlung des Finanzausschusses eine Eilentscheidung trifft.

 

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Anlagen zur Vorlage