14.06.2022 - 9.1 Bebauungsplan Nr. 43.1 „Wohnen am Börzower Weg“...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister legt die Gründe für die Tischvorlage dar. Die letzten Stellungnahmen mussten abgewartet werden. Die Stellungnahme vom Zweckverband ist erst heute Nachmittag eingegangen.

 

Frau Oldenburg vom Planungsbüro Hufmann geht näher auf die Stellungnahmen und die Abwägungen ein.

 

Weiterhin teilt der Bürgermeister mit, dass der Bauausschuss die Baugrenze innerhalb der Waldabstandsflächen in seiner letzten Sitzung befürwortet hat. Dies wird in den Bebauungsplan eingearbeitet.

 

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Beschluss:

1. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen hat die während der Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 43.1 „Wohnen am Börzower Weg“ mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage.

2. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt den Bebauungsplan Nr. 43.1 „Wohnen am Börzower Weg“ gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung inkl. Umweltbericht wird gebilligt.

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 43.1 gemäß Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen ortsüblich bekannt zu machen.

4. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

  • davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen hat am 21.02.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 43.1 gebilligt. Mit dem Entwurf wurden vom 19.04.2022 bis zum 31.05.2022 die Öffentlichkeit sowie die Behörden beteiligt. Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden überprüft und folgende Punkte wurden im Rahmen der Abwägung berücksichtigt:

  • Seitens der Forstbehörde wurde darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Planung Ausnahmen baulicher Anlagen innerhalb des gesetzlichen Waldabstandes aufgenommen werden können. Die Stadt Grevesmühlen ergänzt den Hinweis, dass Ausnahmen gemäß § 2 Waldabstandsverordnung M-V zulässig sind.
  • Konkretisierung der Anlage von Geh- und Radwegen im Bereich der Planstraßen B und C.
  • Die Festsetzung zur insektenfreundlichen Beleuchtung wird aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage in die örtlichen Bauvorschriften aufgenommen.
  • Aufgrund der Stellungnahme des Zweckverbandes Grevesmühlen wird die Begründung um Aussagen zur Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung ergänzt.

Die Stadtvertreter der Stadt Grevesmühlen können nun den Satzungsbeschluss fassen und die Begründung inkl. Umweltbericht billigen.

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Anlagen zur Vorlage