14.06.2022 - 5 Beschluss zum Großgewerbestandort Upahl/ Greves...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister berichtet kurz über den aktuellen Stand zum Großgewerbestandort. Am 28.06.2022 findet eine gemeinsame Sitzung der Gemeindevertretung Upahl und der Stadtvertretung Grevesmühlen statt. Hier soll u.a. der Grundsatzbeschluss gefasst werden. Weiterhin informiert er, dass der Fördermittelgeber grundsätzlich zu seiner Förderzusage steht, vorbehaltlich prüffähiger Unterlagen, die eingereicht werden müssen. Der Zweckverband bereitet für die Erschließungsplanung die europaweite Ausschreibung vor. Der Planungsprozess wurde weitergeführt. Die Investoren haben weiterhin Interesse signalisiert. Weiterhin besteht ein Erstkontakt zu 4-5 Interessenten. Die Kooperationsvereinbarung muss abhängig vom Planungskonzept evtl. angepasst werden.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt, den Erschließungsvertrag mit dem Zweckverband Grevesmühlen abzuschließen. 

Die interne Kostenverteilung mit der Gemeinde Upahl erfolgt entsprechend der Kostenteilung gem. Kooperationsvertrag zu  jeweils 50 %. 

Und der Zweckverband erhält voraussichtlich eine Förderung von 82 %, was zur Kostenminimierung beiträgt.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

  • davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Die Kosten finanziert die Stadt Grevesmühlen als Erschließer vollumfänglich bei nachträglicher Verrechnung mit den zu tragenden Kosten vor. Die weitere Beauftragung der technischen Planung, der Herstellung der Planungsunterlagen, der Baubetreuung (Phase 5 bis 9 § 55 HOAI) sowie der örtlichen Bauüberwachung gemäß § 57 HOAI erfolgt durch den ZVG erst nach Sicherstellung der Finanzierung und Freigabe durch den Erschließer. Der ZVG ist berechtigt, für die vom Erschließer zu tragenden Kosten Abschläge entsprechend des jeweiligen Planungs- und Baufortschrittes einzufordern. Als zu verrechnende Vorausleistung zur Beauftragung der Planung bis zur Leistungsphase 4 nach HOAI zahlt der Erschließer an den ZVG vollumfänglich einen Betrag in Höhe von voraussichtlich 600.000,00 EUR brutto. Zur Vorfinanzierung dieses Betrages wurde bereits am 31.01.2022 der Beschluss Nr. VO/12SV/2021-1597 durch die Stadtvertretung gefasst.

Der dabei gezahlte Betrag wird nachträglich vollständig auf die Kosten angerechnet. Im Rahmen der Planungsphasen 1-4 werden die Kosten ermittelt und weiter fortgeschrieben. 

Die Anlagen zur Vereinbarung lagen zum Redaktionsschluss noch nicht vor und werden schnellstmöglich nachgereicht. 

 

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Anlagen zur Vorlage