02.06.2022 - 8 Photovoltaik in Bebauungsplänen...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

 

  • davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

 

Nein-Stimmen:

 

Enthaltungen:

 

 

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Sachverhalt:

Der Bürgermeister erläutert den aktuellen Sachstand zu diesem Thema.

Herr Baetke befürwortet PV Anlagen in der Innenstadt sowie in Gewerbegebieten.

Herr Schulz ist für die Aufhebung von Beschränkungen in zukünftigen B-Plänen. Eine entsprechende Regelung sollte eventuell als Verpflichtung aufgenommen werden. Bei bereits vorhandenen und rechtskräftigen B-Plänen sollte man Vorsicht walten lassen. Es ist zu überlegen, wie man die optischen Gegebenheiten dann in die Gestaltungssatzung einfließen lässt.

Herr Prahler gibt zu Bedenken, dass in der Innenstadt gesondert darüber nachgedacht werden sollte. Hier gilt die Gestaltungssatzung. Für Gewerbestandorte könnte auch über eine Verpflichtung nachgedacht werden.

 

Empfehlung/Festlegung BA:

Es soll eine verpflichtende Festlegung in neuen B-Plänen für Gewerbegebiete geben. Bei bestehenden soll geprüft werden, ob die Beschränkungen hinsichtlich PV raus genommen werden können.

In neuen B-Plänen bzgl. Wohnbebauung soll eine Einschränkung hinsichtlich PV nicht mehr vorgenommen werden.

In Bezug auf die Innenstadt soll es keine Beschränkungen geben. Bei denkmalgeschützten Gebäuden würde das die Denkmalschutzbehörde regeln und entsprechende Auflagen erteilen.

 

 

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