30.05.2022 - 8 Beschluss über die Veranstaltungssatzung und Ve...

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Wortprotokoll

Frau Scheiderer erklärt, dass mit dieser Satzung verschiedene bisherige Regelungen zusammengefasst werden sollen. Durch die Übertragung des Wochenmarktes an einen Dienstleister sind die bisherigen sehr umfangreichen Regelungen zu Wochenmärkten gestrafft worden.

Herr Prahler ergänzt, dass auch die Zulässigkeit der Entscheidung des Bürgermeisters, für einzelne Veranstaltungen keine Gebühren zu erheben, nunmehr geregelt wurde.

 

Herr Schiffner fragt, ob die sehr kleinteilige Regelung zu den Leihgebühren sinnvoll ist. Herr Prahler sagt zu, dieses noch einmal zu prüfen.

Herr Bahr fragt nach den politischen Veranstaltungen. Frau Scheiderer erklärt, dass Veranstaltungen, die beim Landkreis anzuzeigen sind, nicht unter die Regelungen dieser Satzung fallen.

 

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Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

 Die Stadtvertretung beschließt die Veranstaltungssatzung der Stadt Grevesmühlen sowie die Satzung der Stadt Grevesmühlen über die Erhebung von Gebühren für Veranstaltungen.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

  • davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

 

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Sachverhalt:

Aufgrund des Alters und des sich in der gelebten Praxis gezeigten Anpassungsbedarfes der Veranstaltungssatzung und Veranstaltungsgebührensatzung sind diese durch die Verwaltung überarbeitet worden. Da sich eine Vielzahl an Änderungen ergeben hat, ist auf eine Synopse verzichtet worden.

Die Gebührenhöhen aus der Gebührensatzung basieren auf Vergleichswerten umliegender Gemeinden und sind von DM auf Euro umgestellt worden.

Die Verwaltung empfiehlt den Beschluss der Satzungen wie der Anlage 1 und 2 zu entnehmen.