Die Stadtpräsidentin eröffnet die Sitzung der Stadtvertretung und begrüßt alle anwesenden Stadtvertreterinnen, Stadtvertreter und Gäste. Die ordnungsgemäße Ladung wird festgestellt. Die Stadtvertretung ist beschlussfähig, 24von 25 Stadtvertreterinnen und Stadtvertretern sind anwesend.