08.03.2022 - 6 Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Aufrec...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Der Kultur- und Sozialausschuss der Stadt Grevesmühlen beschließt, die Schuldnerberatungsstelle NWM des Arbeitslosenverbandes Mecklenburg-Vorpommern e. V. mit einem Zuschuss in Höhe von 5.000,00 Euro zu fördern.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

        davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Mit Datum vom 04.02.2022 stellt der Arbeitslosenverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. einen Antrag auf Gewährung einer finanziellen Zuwendung zur Aufrechterhaltung und Fortführung der Beratungsleistungen der Schuldnerberatung in Grevesmühlen.

Herr Rehwaldt berichtet, dass es mit Herrn Wecke ein langes Gespräch gab in dem er berichtete, dass es in diesem Jahr Probleme mit der Finanzierung gibt und sie nicht genau wissen, wie hoch die Förderung der anderen Fördermittelgeber ausfallen wird. Er bittet darum, die Spitzabrechnung so zu genehmigen und dann über den Verwendungsnachweis eventuelle Überzahlungen zurück zu zahlen.

Frau Ihde tut sich schwer damit, so einem Antrag zu zustimmen, in dem auch der Eigenanteil nicht korrekt berechnet ist.

Herr Rehwaldt merkt an, dass dann die Zurückstellung eine Alternative wäre.

Frau Ihde regt an, dass zur Antragstellung auch eine korrekte Berechnung eingereicht werden sollte. Sie ist für eine Zurückstellung.

Frau Oberpichler befürwortet den Antrag. Laut Richtlinie können sie 50% des Eigenanteils beantragen. Und die beantragten 5.000,00 Euro sind noch unter dem Eigenanteil.

Frau Ertel befürwortet den Förderantrag. Sie ist der Meinung, dass eine Schuldnerberatungsstelle stets und ständig handlungsfähig bleiben sollte.

Frau Ihde merkt an, dass ein Antrag richtig gestellt werden sollte. In dem Antrag steht, dass im Februar eine Sitzung stattfinden sollte und danach könnte der Eigenanteil erst berechnet werden. Jetzt haben wir Anfang März. Wie ist der Stand denn heute?

Frau Schmitt berichtet, dass die Sitzung vorraussichtlich im April stattfinden wird.

Frau Ihde findet, dass der Antrag dann bis dahin zurückgestellt werden sollte.

Frau Ertel ist der Meinung, dass die Handlungsfähigkeit bestehen bleiben sollte und bei Zurückstellung dies nicht gewährleistet ist.

Frau Operpichler merkt an, dass die nächste Sitzung erst im Mai stattfindet und wir für diesen Antrag vorher keine Sondersitzung machen werden. Sie sieht kein Problem darin, nach der Spitzabrechnung zuviel gezahlte Förderungen zurück zu fordern. Auch ist es ein Signal für Wertschätzung und Notwendigkeit.

Herr Scharnweber schließt sich der Meinung von Frau Ertel und Frau Oberpichler an.

Herr Bendiks gibt den Hinweis, dass bei der nächsten Antragstellung darauf geachtet werden sollte. Wir halten uns immer an Recht und Gesetz und driften hier ins Schwammige. Dies sollte so nicht sein.

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Anlagen zur Vorlage