01.02.2022 - 7 Berufung einer Inklusionsrätin/ eines Inklusuin...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Di, 01.02.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Inka Berg
Sachverhalt:
Mit Beschluss der Stadtvertretung vom 06.09.2021erfolgte die 3. Änderung der Hauptsatzung.
Gemäß §7b Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen beruft die Stadtvertretung eine Inklusionsrätin/einen Inklusionsrat sowie eine Stellvertretung für die Dauer einer Wahlperiode.
In den Sitzungen der Stadtvertretung und ihrer Ausschüsse soll die Inklusionsrätin/ der Inklusionsrat Rederecht zu allen inklusionsrelevanten Tagesordnungspunkten erhalten.
Die Inklusionsrätin/ der Inklusionsrat soll durch den Bürgermeister in inklusionsrelevante Projekte regelmäßig einbezogen werden.
Über die Tätigkeit wird der Stadtvertretung einmal jährlich Bericht erstattet.