29.11.2022 - 8 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeind...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gägelow beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Gägelow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände Stepenitz-Maurine und Wallensteingraben-Küste.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

  • davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt: 

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der zu zahlende Beitrag an den Wasser- und Bodenverband um 623,65 € erhöht. Diese Erhöhung resultiert aus der Anhebung des Rohrleitungszuschlages des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine von jährlich 623,65 € auf 1.247,31 €.

In diesem Zuge wurde die Kalkulation der Verwaltungsgebühr überprüft. Gegenüber der letzten Kalkulation im Jahr 2022 erhöht sich die Verwaltungsgebühr von bisher 1,79 €/ha auf 1,86 €/ha und Jahr.

Der Gebührensatz erhöht sich insgesamt somit wie folgt:

 

  • für den Verband „Stepenitz-Maurine“

 

Nutzungsarten

Zu-/Abschlag

Gebührensatz in €/ha

Bergbaubetrieb, Tagebau, Grube, Steinbruch, Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Landwirtschaftsfläche ohne Zuschlag (Ackerland, Grünland, Gartenland, Weingarten, Obstplantage), Friedhof

 

 

-

 

 

10,23

(bisher 9,27)

Wohnbaufläche, Verkehrsfläche, Industrie- und Gewerbefläche, Fläche gemischter Nutzung (Gebäude- und Freifläche Mischnutzung Wohnen und Land- und Forstwirtschaft), Fläche besonderer funktionaler Prägung

 

 

350 % Zuschlag

 

 

33,34

(bisher 32,38)

Landwirtschaftsfläche Brachland, Wald, Gehölz, Sumpf, Unland, Stehendes Gewässer

 

50 % Abschlag

 

6,93

(bisher 5,97)

Fließgewässer, Hafenbecken

80 % Abschlag

4,95

(bisher 3,99)

 

 

  • für den Verband „Wallensteingraben-Küste“

 

Nutzungsart

Zu-/Abschlag

Gebührensatz in €/ha

Landwirtschaft

-

10,61

(bisher 10,54)

Verkehr

350 % Zuschlag

41,24

(bisher 41,17)

Siedlung

250 % Zuschlag

32,49

(bisher 32,42)

Wald/Gehölz, Heide/Moor/Sumpf,

Unland/Vegetationslose Fläche

50 % Abschlag

6,24

(bisher 6,17)

Gewässer

90 % Abschlag

2,74

(bisher 2,67)

 

Die Kalkulation ist der Beschlussvorlage beigefügt.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000144&TOLFDNR=1010251&selfaction=print