29.11.2022 - 7 Windenergievorhaben WEA Gägelow- finanzielle Be...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gägelow
- Datum:
- Di., 29.11.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Ivon Drewes
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Helms-Ferlemann informiert kurz über den Sachverhalt. Er plädiert dafür, den Beschluss durch die Gemeindevertretung fassen zu lassen. Da dieser Beschlussvorlage bis jetzt nur ein Mustervertrag vorliegt, muss ein Vertragsentwurf ,der nur für die Belange der Gemeinde zutrifft, durch einen Anwalt der Verwaltung erarbeitet werden. Wenn der endgültige Vertragsentwurf vorliegt, muss dieser im Finanzausschuss erneut beraten und der Gemeindevertretung zum Beschluss vorgelegt werden.
Herr Siedenschnur hat sich eingehend mit dem Mustervertrag beschäftigt. In diesem Vertrag geht es um zukünftig zu errichtende Windkraftanlagen in der Gemeinde. Er vermutet, dass hinter dem Betreiber im Angebot auch der gleiche Betreiber steckt, der mit der Gemeinde einen Rechtsstreit führt. Warum möchte er die Gemeinde an seinem Gewinn beteiligen? Die Sache ist doch sehr fraglich.
Herr Kolz meldet sich zu Wort, er möchte die Gemeinde davor bewahren, einen Vertrag mit diesem Betreiber einzugehen. Er ist der Meinung, keine Geschäfte mit Jemanden einzugehen, von dem die Gemeinde verklagt wird.
Herr Helms-Ferlemann stimmt Herrn Siedenschnur zu, dass aus diesem Mustervertrag nicht zu erkennen ist, ob es sich um den gleichen Betreiber handelt oder in Geschäftsbeziehung zum Betreiber steht, der auch im Rechtsstreit mit der Gemeinde liegt.
Frau Bahlcke erkundigt sich, ob die Verwaltung Kenntnis davon hat, dass der Betreiber, der die Gemeinde verklagt, der gleiche Betreiber des jetzigen Vertragsangebots ist oder irgendwelche Geschäftsbeziehungen zum Kläger hat.
Herr Helms-Ferlemann gibt zur Kenntnis, dass die Verwaltung sich schon erkundigt habe. Laut Aussage des Anwalts bestehen keine Geschäftsbeziehungen zwischen Kläger und jetzigem Anbieter des heute vorliegenden Beschlusses.
Der Bürgermeister unterbreitet den Vorschlag, um diesen Beschluss positiv beschließen zu können, den Prozessausgang zum offenen Rechtstreit abzuwarten.
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur neuen Beschlussfassung, einen Vertragsentwurf erarbeiten zu lassen, der auf die Fakten der Gemeinde Gägelow ausgerichtet ist.
Herr Fenner erläutert, dass dieser Mustervertrag auf Bundesebene erarbeitet wurde und nicht nur für diese Firma zutreffend ist. Das Einspeisegesetz wird kommen, so dass die jetzt angebotenen Zahlungen von 0,002 ct/kwh gesetzlich festgeschrieben sein werden.
Herr Kolz weist darauf hin, dass das Amt ein professioneller Dienstleister für die Gemeinde ist und die Gemeinde viel Geld dafür bezahlt. Es sind noch genügend Leute im Amt, die von der Problematik des jetzigen Rechtsstreites mit dem Betreiber von WEA und der Gemeinde Kenntnis haben (Frau Scheiderer, Herr Prahler, Herr Janke). Er erwartet, dass in so einer Beschlussvorlage wie diese, alle Fakten mit eingearbeitet sind, für den Fall, dass es auch für nachfolgende Gemeindevertreter und auch Beschäftigte in der Verwaltung die gesamte Sachlage nachvollziehbar ist.
Unabhängig vom Beschluss, soll die Verwaltung den vorliegenden Vertrag dahingehend ausarbeiten, dass er für die Gemeinde Gägelow, auch in Bezug auf die vorhandenen Windenergiebetreibern, verhandlungsfähig wird,
Anlagen zur Vorlage
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