25.10.2022 - 8 Öffentliche Auslegung des Entwurfes zur Teilfor...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gägelow
- Datum:
- Di., 25.10.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Ivon Drewes
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Helms-Ferlemann verliest einige Abschnitte des Berichtes und bezieht sich nochmals auf den Entschluss des Bauausschusses, dass man sich mit Kapitel 4.2 „Siedlungsentwicklung“ nicht einverstanden erklärt. Die Gemeindevertretung erklärt sich mit Kapitel 4.2 „Wohnbauflächenentwicklung“, Absatz 4, Satz 1 nicht einverstanden. Absatz 4, Satz 1 besagt: „Schwerpunkte der wohnbaulichen Entwicklung in den zentralen Orten sind die Gemeindehauptorte“. Für die Gemeinde Gägelow würde dies bedeuten, dass der Schwerpunkt bei der wohnbaulichen Entwicklung lediglich auf Gägelow und Proseken liegt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Gägelow beschließt die Abgabe einer Stellungnahme bzgl. der Öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur Teilfortschreibung des RREP WM 2011 für die Kapitel 4.1 Siedlungsentwicklung und 4. 2 Wohnbauflächenentwicklung sowie des dazugehörigen Entwurfes des Umweltberichtes für die zweite Stufe des Beteiligungsverfahrens.
Sachverhalt:
Am 29. Juni hat die 66. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg beschlossen, den Entwurf der Kapitel 4.1 und 4.2 des RREP WM 2011 sowie den Entwurf des Umweltberichtes in die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zu geben.
Gegenstand dieser Teilfortschreibung ist die Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen in den Kapiteln 4.1 und 4.2 zur Siedlungsentwicklung. Maßgeblich erfolgt in dem Zusammenhang die Überprüfung der Regelungen zur Steuerung der wohnbaulichen Entwicklung in den nicht-zentralen Orten im Geltungsbereich des Planungsverbandes.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Kapitel 4.1 und 4.2 sowie des dazugehörigen Entwurfs des Umweltberichtes für die zweite Beteiligungsstufe findet in der Zeit vom 04.10.2022 bis zum 06.12.2022 statt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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